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5 Geheimtricks Für Deine DJ Steuererklärung

„DJ Steuererklärung? Man ich stell ja noch nicht mal ne Rechnung!“, sagt kürzlich ein DJ Kollege zu mir. Das war bevor das Finanzamt vor zwei Wochen eine „zufällige“ Steuerprüfung bei ihm machte. Jetzt haben sie halt eine Rechnung gestellt und paar Zinsen wollten sie auch gleich kassieren.

Klar, ich weiß auch, die DJ Gagen werden immer geringer, die Ausgaben für Tracks und Technik teurer und die Konkurrenz immer größer. Da bleibt ja kaum noch was übrig, wenn du alles versteuerst. Aber ganz so machtlos bist du auch nicht. Es gibt da ein paar Tricks, wie du bei deiner DJ Steuererklärung viel Geld sparen kannst und dabei völlig legal arbeitest und nicht ständig Angst haben musst, dass die Steuerfahnder irgendwann mal vor deiner Haustüre stehen.

Ohne eine jährliche DJ Steuererklärung steht irgendwann das FA vor der Tür

Ohne eine jährliche DJ Steuererklärung steht irgendwann das FA vor der Tür
© Depositphotos.com/Aleutie

Warum solltest du eine DJ Steuererklärung machen?

Wenn du gerade erst anfängst in Clubs aufzulegen, dann ist es oft zunächst mal nichts Festes. Du spielst ein bisschen Warm-Up oder die letzte Stunde und bekommst dafür am Ende des Abends ein Fuffy in die Hand gedrückt. Keine Rechnung oder so ein Quatsch. Wahrscheinlich hast du eh sowieso noch kein Gewerbe angemeldet und damit natürlich auch keine Steuernummer.

Aber jetzt nehmen wir mal an, du liest weiter fleißig meinen Blog hier, wirst richtig gut und spielst nun regelmäßig in verschiedenen Läden am Wochenende. Auch dann verlangt nicht jeder von dir eine Rechnung, wenn du auflegst. Cool denkst du dir jetzt vielleicht. Mehr Geld, weniger Arbeit und rausfinden tut das doch eh nie jemand.

Also wenn man mir Eines nachsagen kann, dann dass ich manchmal etwas naiv bin, aber dass es ewig gut geht, nie Steuern für’s Auflegen zu zahlen, so blöd bin nicht mal ich! Klar stehst du als „kleiner“ DJ nicht unbedingt ganz oben auf der Liste von Steuerfahndern, aber die Clubs und Veranstalter für die du spielst schon. Und wenn nun so ein Laden einmal gründlich unter die Lupe genommen wird, dann machen die Fahnder oft so genannte „Cross-Checks“. Das bedeutet, sie schauen auch, wer beispielsweise bei den Veranstaltungen aufgelegt hat (das ist Dank Facebook heute auch nicht mehr besonders schwer) und ob du an diesen Tagen etwas in deiner Steuererklärung angegeben hast.

Also, falls du keinen Bock hast, dir ständig Sorgen machen zu müssen, dass du irgendwann mal eine Anklage wegen Steuerhinterziehung am Hals hast, dann schreib brav deine Rechnungen. So schlimm ist das gar nicht, denn es gibt jede Menge Tricks, damit du nicht deine hart verhandelte DJ Gage gleich wieder abliefern musst.

DJ Steuererklärung – 1. Abschreibung

Gerade wenn du erst mit dem Auflegen anfängst, hast du zu Beginn erst Mal eine Menge Ausgaben:

Gerade für einen Laptop musst du bei den heutigen Anforderungen an einen DJ Rechner, meist einen vierstelligen Betrag anlegen. So eine hohe Ausgabe für etwas, das sich abnutzt, kannst du leider nicht auf einmal von deinen Gagen abziehen, sondern musst du nach und nach abschreiben. Solches technische Equipment schreibst du normalerweise über drei Jahre ab. Wenn du also beispielsweise deinen Laptop im Januar letzten Jahres beim Media Markt für 1.099€ geholt hast, dann kannst du dieses Jahr 366€ (1.099€/36Monate)*12 Monate von deinen Einnahmen abziehen.

DJ Steuererklärung – 2. Verpflegungspauschale

Also theoretisch, wenn du für ein Booking sehr lange weg bist von zu Haue (mehr als 12 Stunden), dann könntest du eigentlich diese Verpflegungspauschale geltend machen. Auf zwölf Stunden komm ich mit Hin- und Rückfahrt auch manchmal, aber das Problem ist, es müssen entweder 12h vor oder 12h nach 0:00 Uhr am Stück sein. Das ist bei den wenigsten von uns der Fall, deshalb laß ich das jetzt einfach mal weg.

DJ Steuererklärung – 3. Fahrtkosten

Hätte mir jemand gesagt, dass der 30l/100km, hätt ich ein Fiat 500 genommen

Hätte mir jemand gesagt, dass der 30l/100km, hätt ich ein Fiat 500 genommen

Wenn du zu deinen Bookings mit dem Auto fahren musst, ist das meist aus zweierlei Gründen nervig:

Aber, die Sache hat auch etwas Gutes. Jeden gefahrenen Kilometer mit dem Auto kannst du dir als Fahrtkosten anrechnen lassen und dazu musst du noch nicht mal ein Fahrtenbuch führen oder die Tankbelege aufheben. Nein, du schreibst dir einfach auf, wie weit du zu deinem Gig gefahren bist (Hin- und Rückweg zusammen) und multiplizierst die Zahl dann mit 0,3. Das ist die Pauschale, die du dann als Ausgaben von deinem Gewinn in diesem Jahr abziehen kannst.

Bei mir wären das letztes Jahr über 3.000 Kilometer, also mehr als 1.000€ gewesen. Hab aber leider einen Geschäftswagen und damit geht das leider nicht.

DJ Steuererklärung – 4. Musik

Egal wo du deine Musik herholst, sie macht ein riesen Teil der jährlichen Ausgaben aus

Egal wo du deine Musik herholst, sie macht ein riesen Teil der jährlichen Ausgaben aus

Als DJ brauchst du Musik und zwar jede Menge davon. Ab und zu findest du sicherlich auch mal was kostenlos bei SoundCloud, aber im Normalfall bist du bei einem der fünf großen Record Pools angemeldet oder kaufst deine Tracks bei iTunes. Da du ohne diese Musik nicht arbeiten kannst, kannst du diese Kosten als Betriebsmittel von deiner Gage abziehen.

Bei mir macht das etwa 700€ – 800€ im Jahr aus, ist also gar nicht so wenig. Damit das funktioniert, musst du aber die Rechnungen für die Tracks aufheben, falls das Finanzamt mal Belege für deine gekaufte Musik sehen will. Aber das ist easy. Da du die Tracks ja online einkaufst, erhältst du eine Rechnung per E-Mail. Ich leg die dann einfach alle in einem Rechnungen-Ordner in Gmail ab. Die brauch ich dann am Ende vom Jahr einfach nur alle zusammen zählen und schon kenn ich die meine Gesamtausgaben für Musik.

DJ Steuererklärung – 5. Urlaub

So ein kleiner Nebenjob im Urlaub, kann dir auch noch eine Menge Steuern sparen

So ein kleiner Nebenjob im Urlaub, kann dir auch noch eine Menge Steuern sparen

Falls du meinen DJ Einsteiger Guide gelesen hast, dann weißt du ja, dass es relativ einfach ist an Termine im Ausland oder im Urlaub zu kommen. Klar, du musst bei deiner DJ Gage wahrscheinlich ein paar Abstriche machen, aber dafür kannst du die Kosten für Flug und Hotel wieder steuerlich geltend machen. Im Gegensatz zu den Ausgaben für dein Equipment, sogar die ganze Summe auf einmal, denn Flug- und Hotelkosten muss man nicht abschreiben.

Wenn du allerdings irgendwo zwei Wochen im Urlaub warst und dort einen Tag aufgelegt hast, dann kannst du natürlich nicht die komplette Summe absetzen. Angenommen der Urlaub sah folgendermaßen aus:

  • 14 Tage Urlaub
  • davon 1 Mal aufgelegt
  • Flugkosten 1.000€
  • Hotelkosten 400€

In dem Fall kannst du maximal auch nur 1/14 der Kosten, also 100€ als Kosten geltend machen.

DJ Steuererklärung – 6. Sonstiges

Das fällt jetzt nicht mega ins Gewicht, aber überleg mal, wenn du alle sechs Wochen zum Friseur geht’s und jedes Mal etwa 30€ (55€ wenn du dir auch einredest, irgendjemand würde es auffallen, wenn zu Tony & Guy gehst) bezahlst, dann sind das pro Jahr auch 120€ bis 150€, die auf deiner DJ Steuererklärung geltend machen kannst. Klamotten zählen hier leider nicht, sonst wäre es wahrscheinlich einfach, jedes Jahr nix zu verdienen.

So weit ich weiß, sind so Art Markenzeichen wie beispielsweise der Mauskopf von Deadmau5 möglich von der Steuer abzusetzen, aber der macht sich als aktuelle Nummer Vier der bestbezahlten DJs der Welt jetzt um seine Steuererklärung wahrscheinlich auch eher weniger Gedanken.

Fazit…

So, ich fass das jetzt alles noch einmal an einem Beispiel zusammen. Du hast einen neuen Laptop zum Auflegen gekauft, dir neue Beats DJ Kopfhörer geholt, regelmäßig zu Bookings außerhalb gefahren, dir Musik bei Record Pools besorgt, einmal im Urlaub im Ausland aufgelegt und regelmäßig beim Friseur gewesen:

  • Laptop –> 180€
  • Beats Headphones –> 180€
  • Fahrtkosten –> 1000€
  • Musikausgaben –> 800€
  • Auslands-Gig –>100€
  • Friseur –> 150€

Macht also Gesamtausgaben für dieses Jahr von 2.410€. Die kannst du komplett von deinen Einnahmen abziehen, musst dafür also keinerlei Steuern zahlen. Das ist doch schon mal ne Menge oder?

Fallen dir noch irgendwelche Tricks ein, irgendwie Steuern zu sparen? Findest du es fair, die Hälfte deiner DJ Gage wieder abliefern zu müssen? Macht es dir etwas aus, dass viele deiner Kollegen einfach gar keine Rechnung stellen und so nie Steuern bezahlen?

Google+ Tobias Laemmle

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{ 22 comments… add one }
  • Lukas 25. April 2018, 15:36

    Hej, danke für die Infos!
    kann ich meine Verpflegungspauschalen auch einfach ansetzten auch wenn ich keine Belege hab für das was ich tatsächlich an Verpflegung zu mir genommen habe. Dann könnte sich das bei mir nämlich schon läppern. Belege hab ich wiederum nur für weniges.
    Lieben Gruß

    Reply
    • Tobias Laemmle 26. April 2018, 17:21

      Das ist nicht ganz so einfach, da es hier auf die Dauer/Zeit ankommt, die Du unterwegs/von zu Hause weg bist. Wenn das viel bei dir ist, würde ich mal deinen Steuerberater darauf ansprechen.

      Reply
  • Knollo 3. März 2018, 15:16

    Hallo, wie kann ich einen Promotionabend bei der Steuerklärung abgeben?
    Ich fahre Freitag von A nach B über 300km, schlafe eine Nacht im Hotel in B. Lege dann in B einen Abend kostenlos auf, schlafe die zweite Nacht inB im Hotel und fahre dann am Sonntag nach A zurück.
    Ich möchte ja wenigstens meine Unkosten steuerlich geltend machen, wenn ich an dem Abend schon eh nichts verdiene.

    Reply
    • Tobias Laemmle 3. März 2018, 16:23

      Wenn Du nachweisen kannst, das Du dort hingefahren und übernachtet hast, um an neue Gigs zu kommen (für Promozwecke also), dann kannst Du die Kosten ganz normal in deiner Steuererklärung geltend machen.

      Reply
      • Knollo 3. März 2018, 18:00

        Aha, okay. Also, es ist dort eine nicht öffentliche, aber größere Veranstaltung für einen entfernten Bekannten, dem ich kein Geld abknöpfen möchte. Soll ich mir dann einfach bestätigen lassen, daß ich dort war?
        Das hört sich irgendwie nach betrug an. Der Sachverhalt ist aber eben so.

        Reply
        • Tobias Laemmle 7. März 2018, 17:17

          Genau. Nein, das ist völlig in Ordnung. Wenn Du das als Promo nutzt, entstehen dir ja Kosten, die Du ohne den Gig nicht hättest.

          Reply
  • Dominic 10. Juli 2017, 20:36

    Moin zusammen,

    ich habe meinen Steuerbescheid für 2016 bekommen und soll nun tatsächlich eine Vorauszahlung tätigen. Ich habe das Nebengewerbe mit der Kleinunternehmerregelung laufen, heißt Ich weiße die MWST nicht gesondert aus.
    Die haben meine Vorrauszahlung wohl geschätzt, da Ich zwischen den Jahren 2015 und 2016 fast das doppelte verdient habe.
    Da Ich dieses Jahr auch im Urlaub aufgelegt habe, wäre jetzt die Frage, wie nenne Ich diesen Punkt mit 1/14 der Kosten in meiner Gewinnermittlung ( einfache Excel Tabelle )

    Ich möchte gerne gegen die Vorauszahlung des Steuerbescheides von 2016 Einspruch einheben.

    Danke + Lieben Gruß

    Dominic

    Reply
    • Tobias Laemmle 11. Juli 2017, 05:40

      Hallo Dominic,

      viele DJs müssen eine Vorauszahlung (der Einkommenssteuer) machen. Meist einmal pro Quartal. Die Höhe richtet sich leider immer nach dem Gewinn aus dem Vorjahr. Wenn das bei dir 2015 höher als üblich war, ist das natürlich blöd.

      Aber wenn Du jetzt deine Steuererklärung für 2016 machst und deutlich weniger verdient hast, wird das sofort angepasst. Falls Du so wenig verdient hast, dass Du sogar zu viel bezahlt hast, bekommst Du das natürlich zurück (bzw. mit zukünftigen Zahlungen verrechnet).

      Wenn Du 14 Tage im Urlaub warst und an einem Tag aufgelegt hast, kannst Du deine Reisekosten (Flug + Hotel) zu einem 1/14 in deine EÜR aufnehmen:
      Beispiel: Reisekosten (Flug+Hotel) = 50€ (700€/14)

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Gary 23. April 2017, 15:05

    Ich hätte 2 Anmerkungen/Fragen:

    1. Wie sieht es denn mit Beortungsbelegen aus? Wieviel da anzugeben kommt realistisch rüber bei nem Verdienst von ca. 6000 Euro im Jahr als nebenberuflicher DJ?

    2. Ich würde gerne meine Einkäufe bei Bandcamp angeben, habe aber hierfür nie Rechnungen erhalten, sondern nur die Standardmäßigen Mails mit Bezahlbestätigungen. Wird das auch akzeptiert?

    Vielen Dank, beste Grüße

    Reply
    • Tobias Laemmle 23. April 2017, 16:55

      Hallo Gary,

      1. Du meinst bestimmt Bewirtungsbelegen. Das beste ist, Du gibts in der Anlage N Verpflegungsmehraufwand an. Da bekommst Du eine Pauschale von 12€, jedes Mal wenn Du länger als 8 Stunden von zu Hause weg bist (ab 24 Uhr).

      Du kannst auch deine Bewirtungsbelege einreichen, wenn Du während des Auflegens irgendwo Essen gegangen bist. Du sollst hier ja nichts schätzen, sondern das angeben, was Du tatsächlich ausgegeben hast.

      2. Deine Ausgaben bei Bandcamp kannst Du ebenfalls in Anlage N unter Werbungskosten ansetzen. Wenn Du die Gebühren per Lastschrift bezahlst, reicht auch dein Kontoauszug. Bei Kreditkartenzahlung, deine Kreditkartenabrechnung.

      Reply
  • Mauro 27. Oktober 2016, 11:25

    Hi Tobi,
    werden Friseurbesuche tatsächlich anerkannt? Bei mir kommen im Jahr knapp 700€ zusammen. Kann man das alles dem Gewerbe zuordnen?
    VG
    Mauro

    Reply
    • Tobias Laemmle 27. Oktober 2016, 12:55

      Funktioniert nicht bei jedem, aber wenn ein bestimmter Look/Aussehen zu deinem Markenzeichen gehört (so wie z.B. der Mauskopf zu Deadmau5), dann kannst Du das als Ausgabe geltenend machen.
      Wenn das bei dir nicht geht, wird dir dies das FA schon mitteilen.

      Reply
  • Thimo 5. Juli 2015, 15:02

    Mal ne dumme Frage, kann ich eigentlich meinen Grund Bestand an Schallplatten und CDs, die ich vor meiner Gerwebeanmeldung gekauft habe irgendwie steuerlich geltend machen? Da liegt ja doch ne ganze Menge Kole begraben und einen großen Teil nutze ich noch heute

    Reply
    • Tobias Laemmle 10. Juli 2015, 16:09

      Die Ausgabe muss halt in dem Jahr getätigt worden sein, für das du deine Steuererklärung machst und du musst die Rechnungen natürlich noch besitzen.

      Reply
  • Patrick 24. Juni 2015, 14:41

    Hi! Man darf eines nicht vergessen bei der Kleinunternehmerregel nach 19 (1) UStG… auch als Kleinunternehmer ist die Einnahme eine Einnahme und als solches zu versteuern! Wenn ich 10.000 € EINNAHME (geschriebene Rechnungen) habe und 7.501 € AUSGABEN (einmalige Ausgaben, Abschreibungen und so weiter…) dann habe ich für das Finanzamt 17.501 € UMSATZ (und werde USt-pflichtig…..), aber nur einen GEWINN von 2499 €, den es zu versteuern gilt… sofern das als Nebenjobber passiert, ist dieses als Einkommen n der Steuererklärung anzugeben, sind grob 825 € Steuern bei 33%…….. Bitte nicht drauf reinfallen, das Finanzamt ist da knallhart und schätzt euch mit Höchstsätzen anhand irgendwelchen Bilder, Terminen und Partties, die im Netz oder sonstwo gefunden werden. Und wenn die wollenudn Material haben, auch gern 10 Jahre rückwirkend. Das wird zum einen teuer und zum anderen kann es Strafwürdig sein. Also, Augen auf und lieber mal ein paar Euro in einen guten Steuerberater investieren und safe sein. Die Kosten für den widerrum sind… Ausgaben, genau.

    Reply
    • Tobias Laemmle 27. Juni 2015, 19:36

      Ja, gebe ich dir Recht. Die paar Euro für einen Steuerberater sind SEHR gut angelegtes Geld!

      Reply
  • Stan van Berk 31. Juli 2014, 09:53

    Hey, um auf die Markenzeichen oder sonstiges Equipment zu sprechen zu kommen:
    Ja die sind steuerlich absetzbar, man muss nur bissl kreativ sein bei der Steuererklärung sagt mein Steuerberater immer – beispielsweise könnt ihr auch nen Regenschirm absetzen wenn ihr den für eine Showeinlage bei „Singing in the Rain“ braucht. Kreativität ist hier eben gefragt, und es muss einigermaßen glaubwürdig rüberkommen 😉

    Liebe Grüße

    Reply
  • Mystique 29. Juli 2014, 18:59

    Da fehlt aber die wichtige Angabe, dass Du all die Sachen nur geltend abziehen kannst, wenn Du Umsatzsteuer zahlst. Es gibt außerdem noch die Kleinunternehmerregelung, da kannst Du keine Ausgaben geltend machen, meines Wissens nach. Musst aber, wenn Du über einen bestimmten Jahresumsatz nicht hinaus kommst, keine Steuern abführen, sehr wohl aber eine Einnahme-Ausgaben Erklärung machen.

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. Juli 2014, 19:51

      Hey Mystique,

      ja, das ist nur eine grobe Einführung, die darauf hinweisen soll, welche Möglichkeiten es gibt. Alle Punkte gelten nur, wenn du:
      – pro Jahr mehr als 17.500€ verdienst

      Die Kleinunternehmerregelung gilt für alle anderen und befreit dich auch von einer Umsatzsteuererklärung. Aber auch wenn du keine Umsatzsteuer zahlst, kannst du von den genannten Punkten profitieren. Du darfst ledigleich keine Vorsteuer abziehen. Weil das alles etwsa komplizierte macht, habe ich diesen Punkt bewusst weggelassen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
      • Salvatore 30. Juli 2014, 17:38

        Hey Tobi,

        du hast da einen großen Fehler aufgegriffen, der in unserer Bevölkerung auch zu weit verbreitet ist.
        Du bekommst vom FA (Finanzamt) keinen einzigen Cent bezahlt, bloß weil du mit einem KFZ gefahren bist. Du kannst lediglich deinen Gewinn um deine gefahrenen km x 0,30 EUR mindern. Das wars aber auch schon.

        Ich finde deinen Blog sehr gut, aber bitte verbreite nicht diesen Irrglauben, wie ihn viele Menschen hierzulande teilen.
        Grundsätzlich gilt: Jeder Steuerpflichtige, der seine Steuern zahlt kann höchstens den Betrag seiner gezahlten Beträge zurück bekommen. Nicht mehr! Punkt, Ende! 😉

        Außerdem gibt es auch noch die Fahrtenbuchregelung, etwas mühseliger aber effektiv und hierbei kann jeder USt-Pflichtige auch die USt geltend machen. Natürlich nur zu dem %-Satz wie auch seine betriebliche Nutzung mit dem KFZ aus dem Buch hervorgeht.

        Ja ich finde es auch richtig mies, wenn andere für „nen Fuffi“ auflegen, uns dadurch Preise zerstören und dann noch nicht mal Rechnungen ausstellen. Aber in guten Clubs bekommt man ohne Rechnung auch kein Geld!
        Aber mein Steuersatz letztes Jahr war bestimmt nicht bei 50%, eher gegen 30%!

        Best greetz
        STYLEE

        Reply
        • Tobias Laemmle 30. Juli 2014, 19:41

          Hey Style,

          das habe ich eigentlich auch mit den Fahrtkosten gemeint. War etwas blöd geschrieben..hab’s jetzt abgeändert. Dank dir für den Hinweis.

          Die Umsatzsteuer habe ich aus Vereinfachungsgründen (und weil die meisten DJs, die ich kenne, sich die Kleinunternehmerregelung zu Nutze machen) weggelassen.
          Aber stimmt, in dem Fall lohnt sich der Aufwand eines Fahrtenbuches.

          Gruß,
          Tobi

          Reply

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