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WARNUNG: Wann Du als DJ GEMA Gebühren bezahlen MUSST!

Wenn du mit MP3 auflegst, musst du dann als DJ GEMA Gebühren bezahlen?

Brauchst du generell eine Lizenz, um überhaupt als DJ arbeiten zu dürfen?

Sind bei iTunes gekaufte Musikdateien nun zum Auflegen freigegeben oder nicht? Und ist es LEGAL bei DJ Pools Musik herunterzuladen oder machst du dich damit jedes Mal STRAFBAR?

Was ist mit SoundCloud, Mix-CDs, oder privaten Veranstaltungen?

Das sind alles Fragen, die ich in den letzten paar Wochen von zahlreichen DJs bekommen habe. Und egal wen du fragst, jeder hat eine andere Meinung zu dem Thema.

Ich habe mich darum letzte Woche mit meinem Anwalt für Urheber- und Musikrecht getroffen und mir all diese Fragen und die GESETZE dazu genau erklären lassen.

Wenn Du also DJing gewerblich betriebst (kannst Du in dem Post hier checken) und keine Angst vor dem nächsten Kontrollbesuch der GEMA im Club oder zu Hause haben willst, dann findest Du hier alle notwendigen Infos, Regelungen und Formulare, um nicht plötzlichen Unsummen an STRAFEN nachzahlen zu müssen.

Vorgeschichte

Musst du als DJ GEMA Gebühren bezahlen

Musst du als DJ GEMA Gebühren bezahlen

Was ist eigentlich die GEMA?

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über zwei Millionen Rechteinhabern (Musikern) aus aller Welt. Das heißt, sie passt auf, dass die Künstler auch Geld für ihre Musik bekommen, wenn diese öffentlich genutzt wird. So etwas nennt man auch Verwertungsgesellschaft.

Aber was bedeutet das jetzt für DICH als DJ?

Seit dem 01.04.2014 musst Du als DJ eine Lizenzgebühr an die GEMA bezahlen, wenn du eine Kopie eines Titels erstellst und diese dann zum Auflegen nutzt! Kopie bedeutet z.B. wenn Du gekaufte CDs auf die Festplatte deines Laptops kopierst und dann damit zum Auflegen gehst.

Und wie ist es, wenn du einen Song digital z.B. bei iTunes kaufst?

Falls du den Track mit dem Laptop kaufst, mit dem Du auch auflegst, dann ist alles okay.

In den Nutzungsbedingungen von iTunes steht zwar, dass du die Tracks nur für den privaten Gebrauch nutzen darfst, aber für die öffentliche Nutzung dieser Songs, bezahlt schon der Clubbetreiber oder Veranstalter selbst an die GEMA (Tarif M-CD).

Für dich als DJ gilt also:

KOPIE = BEZAHLEN | ORIGINAL = KOSTENLOS

Wenn du Musik von irgendwo anders auf deinen Laptop spielst, ist das laut GEMA eine Kopie

Wenn du Musik von irgendwo anders auf deinen Laptop spielst, ist das laut GEMA eine Kopie

Wenn Du dir jetzt die Grafik angeschaut hast und merkst: „Okay, Ich spiele mit Kopien„, dann solltest Du jetzt folgendes tun:

  1. dich bei der GEMA anmelden, um eine Kundennummer zu bekommen
  2. dich entscheiden, ob du auch schon vor 2014 schon mit „Kopien“ aufgelegt hast
  3. wenn ja, kannst du für 175€ nachträglich noch eine Lizenz dafür erwerben

Aber wie sieht es jetzt aus? Was ist mit Sicherungskopien auf externen Festplatten, USB-Sticks oder einem Backup-Laptop? Und was ist eigentlich mit den ganzen DJ Pools… darfst du diese Tracks nutzen, um damit öffentlich aufzulegen oder sind die alle illegal?

Achso und wo viele DJs auch nicht dran denken und sich damit eigentlich strafbar machen, sind Mixe, die Du als Promo auf SoundCloud oder YouTube hochlädst, um bekannter zu werden.

1. GEMA Gebühren für DJs

Seit 1. April 2014 gilt, Wenn du:

  • als DJ
  • öffentlich und mit
  • einer Kopie deiner Originaldatei auflegst

dann musst du dafür eine Lizenzgebühr an die GEMA bezahlen!

==> UrhG § 15, Abschnitt 3

Das entscheidende Wort hier ist KOPIE! Was aber ist alles eine Kopie? Nun nach der GEMA fallen darunter folgende Dinge:

  • ein Backup auf einem 2. Rechner
  • ein Backup auf einer externen Festplatte
  • ein Backup auf einem USB-Stick
  • das Kopieren einer Original CD auf deine Festplatte
  • das Rippen einer Original Vinyl auf deine Festplatte
  • wenn du nicht mit demselben Laptop auflegst, mit dem du den Track gekauft hast

Du kannst (und sollst natürlich auch) weiterhin regelmäßig Backups deiner kompletten Musiklibrary machen, aber die sind nur für den privaten Gebrauch. Wir wissen alle, wie leicht man einen der 9 Fehler machen kann, die einen DJ Laptop zum Absturz bringen können. Aber wenn Du nach einem solchen Crash auf deine Sicherung zurückgreifen musst, werden wieder Lizenzgebühren fällig. Wie viel diese Lizenz kostet, hängt davon ab, wo Du spielst.

A.) Auflegen in Clubs, Bars, Lounges (V-RÖ)

Für das Auflegen mit Kopien in einem Club, verlangt die GEMA von DJs Gebühren. Wie hoch diese sind, steht in einem Tarifvertrag.

==> Tarif VR-Ö

Im Prinzip musst du für jede Kopie, einmalig eine Gebühr bezahlen. Diese Gebühr beträgt 0,13€ pro Track. Allerdings hast du auch die Möglichkeit einmal pro Jahr eine Pauschale von 55€ für je 5oo Titel zu bezahlen.

Ich mache mal ein Beispiel zu beiden Varianten, damit du siehst, welche Kosten da ungefähr pro Jahr auf dich zukommen:

Rechenbeispiel Variante I:
Wenn du jedes Wochenende immer dieselben 200 Tracks spielst, dann kostet dich das knapp 30€ pro Jahr:

200 * 0,13€ = 26€

Rechenbeispiel Variante II:
Wenn du ca. 10.000 Tracks in deiner Library hast, dann kostet dich das, egal wie viele Songs du spielst, knapp 1.100€ pro Jahr:

(10.000 / 500) * 55€ = 1.100€

Variante I ist natürlich wesentlich billiger. Allerdings auch unwahrscheinlich, dass du immer die gleichen 200 Lieder spielst. In beiden Fällen musst du für diese Songs nächstes Jahr NICHT noch einmal bezahlen. Du musst lediglich für jeden neuen Track wieder eine Lizenz erwerben.

2. GEMA Gebühren für Veranstaltungen (M-CD)

Wenn du nicht nur DJ bist, sondern selbst auch eigene Veranstaltungen organisierst, bei denen öffentlich Musik abgespielt wird, dann musst du sogar ZWEI MAL bezahlen.

==> UrhG § 15, Abschnitt 3

Wie viel hängt auch hier wieder von der Art des Events ab. Jede Veranstaltung hat ihren eigenen Tarifvertrag:

A. GEMA Gebühren bei Hochzeiten (WR-Hz)

B. GEMA Gebühren bei Straßenfesten (U-ST)

C. GEMA Gebühren bei Sportveranstaltungen (M-SP)

D. GEMA Gebühren bei Narrenveranstaltungen (WR-VR-K)

E. GEMA Gebühren bei Messen (WR-VR-MES)

F. GEMA Gebühren bei Fitnesskursen (WR-KS)

 

3. GEMA Gebühren für Online Mixe

Wenn Du jetzt nicht öffentlich irgendwo mit Kopien deiner Originale auflegst, sondern deine Tracks (egal ob im Original, als Remix oder Teil eines Mixes) anderen Leuten ZUM ANHÖREN zur Verfügung stellst, dann… Drei Mal darfst du raten… Richtig, dann werden Gebühren fällig!

Wahrscheinlich ist es dir auch schon einmal passiert, dass SoundCloud oder YouTube einen deiner Mixe oder Tracks gesperrt hat, weil du gegen irgendwelche Urheberrechte verstoßen hast. Vielleicht wurde sogar einer deiner Accounts komplett gesperrt, da dies zu oft vorgekommen ist. Der Grund dafür ist, wenn du Songs in deinen Mixen benutzt, musst du auch dafür erst wieder eine Lizenz erwerben.

Oder warum glaubst Du, kannst Du dir nie Videos von Contests wie dem RedBull Thre3Style online anschauen?

Viele DJs nutzen auch gerne SoundCloud, um durch viele Likes und Plays, neue Fans zu gewinnen und bekannter zu werden. Das Problem ist nur, je mehr Plays dein Mix oder Track bekommt, desto teurer wird es für dich als DJ.

Das liegt daran, dass du jedes Mal, wenn du Musik aus dem GEMA-Repertoire online stellst, so dass Leute sie Streamen und anhören können, dann musst da dafür eine Lizenz erwerben. Und diese Lizenz wird umso teurer, je mehr Plays du hast.

==> UrhG § 19

Ob ein Track zum GEMA-Repertoire gehört oder nicht, kannst du ganz einfach über deren Suchmaske herausfinden:

DIe GEMA Musikrecherche sagt dir, ob der Titel in DE lizenziert ist

Die GEMA Musikrecherche sagt dir, ob der Titel in DE lizenziert ist

LINK: Online-Recherche

A. Nur Streaming (VR-OD 9)

Wenn die User die Musik nur anhören, aber NICHT herunterladen können, dann greift dieser Tarif der GEMA. Du musst dich entscheiden, ob es sich um einen Mix mit mehreren Tracks handelt oder um ein Mash-Up, Remix oder Bootleg. Für beide Varianten fallen nämlich unterschiedliche Kosten an.

Ich mache wieder ein Beispiel zu beiden Varianten, damit du siehst, wie viel dich das online Posten der Musik ungefähr kosten wird:

Rechenbeispiel Variante I:
Wenn du einen 60 Minuten Mix postest, der dann 10.000 Mal abgespielt wird, dann kostet dich das knapp 30€ an Lizenzgebühren:

(0,025Ct * 10.000 Plays) + (0,005Ct * 50 Minuten * 10.000 Plays) = 27,5€

Rechenbeispiel Variante II:
Wenn du einen eigenen Remix postest, der dann 10.000 Mal abgespielt wird, dann kostet dich das knapp 40€ an Lizenzgebühren:

(0,375Ct * 10.000 Plays) = 37,5€

Es ist teurer einen Remix oder ein Bootleg eines Songs online zu stellen, da die User meist direkt nach diesem Titel oder Künstler suchen und so auf deine Seite gelangen. Bei einem Mix hingegen ist für die Besucher nicht direkt zu erkennen, welche Tracks du benutzt hast. Sie haben weniger Einfluss darauf, welche Songs zum Streamen angezeigt werden.

Das ist auch genau der Grund, warum ich in meinen Video-Tutorials zum Thema manuelles Beatmatching, DJ Edits oder eigene MashUps, keine Ton habe. Du siehst ja selber, dass mich das ganz schnell ein paar hundert Euro im Monat kosten würde.

B. Streaming und Download (VR-OD 7)

Wenn die Besucher die Musik (oder Videos) nicht nur anhören, SONDERN auch herunterladen können, dann greift dieser Tarif der GEMA. Falls du für den Download Geld verlangst, dann kostet dich die Lizenz jeweils 10,25% des Kaufpreises je Download.

Wenn du den Download kostenlos anbietest, kommt es wieder darauf an, ob es sich um einen Track oder einen kompletten Mix von dir handelt.

Rechenbeispiel Variante I:
Wenn du einen kompletten 60 Minuten Mix postest, der dann 10.000 Mal heruntergeladen wird, dann kostet dich das über 550€ an Lizenzgebühren:

(5,63Ct * 10.000 Downloads) = 563€

Rechenbeispiel Variante II:
Wenn du einen eigenen Remix postest, der dann 10.000 Mal abgespielt wird, dann kostet dich das über 900€ an Lizenzgebühren:

(9,1Ct * 10.000 Downloads) = 910€

Aus demselben Grund wie nur beim Streamen (nach VR-OD 9), ist es auch hier teurer einen einzelnen Track zum Download anzubieten, als einen kompletten Mix mit mehreren Titeln.

ACHTUNG! Vorsicht bei Remixen und Mash-Ups:
Gerade bei Mash-Ups, die den Originaltitel „stark“ verändern, musst du aufpassen, nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht des Künstlers zu verletzen. Wenn Du dir da unsicher bist, würde ich versuchen, den Künstler direkt anzuschreiben und fragen, ob er mit deinem Remix, Mash-Up oder Bootleg einverstanden ist.

==> UrhG § 14 und UrhG § 19

4. GEMA Gebühren für Promo Mixtapes und CDs

Legst du regelmäßig für eine Partyreihe oder Veranstaltung auf?

Dann kennst du das wahrscheinlich. Alle paar Monate kommt der Veranstalter auf dich zu und will, dass du einen Promo-Mix für das Event machst. Der wird dann auf CD gepresst und am Eingang an die Leute verteilt.

Das ist gute Werbung für den Club, gute Werbung für die Veranstaltung und auch gute Werbung für dich!

Aber ist es auch LEGAL?

Mittlerweile kennst du die Antwort wahrscheinlich bereits…

NEIN, Du brauchst auch hier wieder eine Lizenz von der GEMA.

==> UrhG § 16 und UrhG § 17

A. Verteilen von Mix-CDs (VR-T-H 2)

Auch beim Verteilen von Mixtapes werden GEMA Gebühren fällig

Auch beim Verteilen von Mixtapes werden GEMA Gebühren fällig

Sofern du die Mix-CDs nicht verkaufst, sondern einfach nur kostenlos verteilst, dann kostet dich das je CD 3,2Ct für die ersten 5 Minuten und danach 0,64Ct für jede weitere Minute.

Rechenbeispiel:
Wenn du 1.000 CDs mit einem 60 Minuten Mix verteilen willst, dann kostet dich das über 500€ an Lizenzgebühren:

(3,2Ct * 5 Minuten) + (0,64Ct * 55 Minuten) * 1.000 CDs =  512€

Auch hier gilt das natürlich NUR für Songs, an denen die GEMA die Rechte hat!

ACHTUNG! Gestaltung des Covers und Inlay:
Irgendwo auf der CD sollte folgender Satz stehen:

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!

Außerdem braucht die CD eine Liste mit Titel und Interpreten.

5. Welche DJ Pools sind in DE legal?

DJ Pools gibt es ja mittlerweile fast so viele wie DJs. Die momentan acht größten DJ Pools weltweit kannst Du dir hier im Vergleich anschauen.

Das Problem ist nur leider…

Nicht jeder von diesen Pools ist in Deutschland auch LEGAL!

Sämtliche Tracks müssen dafür lizenziert und vom Urheber freigegeben werden, damit du sie als DJ verwenden darfst.

Die einfachste Möglichkeit das herauszufinden, ist ein kurzer Blick in die AGBs oder FAQs des DJ Pools.

So etwas in der Art sollte jeder legale DJ Pool irgendwo stehen haben

So etwas in der Art sollte jeder legale DJ Pool irgendwo stehen haben

Falls du nichts in der Art findest, würde ich eine kurze Email über das Kontaktformular schreiben und fragen, ob die Musik des Record Pool ordnungsgemäß lizenziert ist.

Eine kurze Email genügt meist, um herauszufinden, ob der DJ Pool eine Lizenz besitzt

Eine kurze Email genügt meist, um herauszufinden, ob der DJ Pool eine Lizenz besitzt

Falls du keine Antwort bekommst oder dir das zu umständlich ist, kannst du auch mir eine kurze Email an info@dj-tobander.de schreiben, dann check ich das für dich.

Wie machst du das mit der GEMA? Hast du dich angemeldet und zahlst die Abgaben? Oder hast du bereits Erfahrungen mit der GEMA oder illegalen Musikanbietern gemacht?

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{ 149 comments… add one }
  • S.H 5. Juli 2020, 17:25

    HI,
    bin Hobby DJ und habe eine paar Fragen und wäre sehr dankbar für ne Antwort:

    1. Wenn ich die Datei direkt beim download auf einem USB speicher und nur auf diesen USB zugreife, zählt das dann doch als Original, weil ich sonst kein backup habe, oder ist dass dann trotzdem ne Kopie?
    2. Muss die Datei gekauft sein, damit sie als original gilt, oder zählt sie auch als original, wenn ich sie über nen converter kostenlos runterlade, bzw. muss/ sollte ich indem Fall Gebühren bezahlen.
    3. Wenn ich also öffentlich Auflege, muss ich, falls ich originale Dateien nutze, trotzdem keine Gebühren bezahlen?
    4. Kann ich auf Youtube einen Mix ohne Gebühr veröffentlichen, auch wenn ich Originale benutze

    Vielen Dank für die Antwort im voraus! 😉

    Reply
  • Louis 24. Juni 2020, 16:04

    Wenn ich nur Schallplatten für einen DJ-Gig in einem Club benutze, muss ich dann etwas an die GEMA zahlen?

    Reply
  • Louis 14. Juni 2020, 20:26

    Wenn ich nur vinyl spiele, bedeutet das, dass GEMA daran nicht beteiligt ist?

    Reply
  • Ed 26. Juli 2018, 10:47

    Gute erklärung, Danke ! 🙂

    Reply
  • Nico 18. Juli 2018, 00:57

    Einen Wunderschönen

    Ich habe jetzt schon ne ganze Weile versucht durch Google schlauer zu werden aber vergebens, bis ich auf diese Seite gestoßen bin. Mein Problem/Frage/Sorge ist:

    Ich würde gerne als Hobby bei nem Internetradio anfangen und 1-2 Sendungen die Woche machen, allerdings besteht meine Musiksammlung zu (geschätzt) 95% aus getauschter/downgeloadeter Musik. Kann ich damit überhaupt „auflegen“, wenn ja wie verhält sich das?

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Juli 2018, 10:43

      Wenn Du mit downgeloaded nicht bezahlt oder gekauft meinst, würde ich das besser vermeiden.

      Reply
    • Tobias Laemmle 28. Juli 2018, 10:56

      Also wenn Du mit heruntergeladen nicht gekauft oder bezahlt meinst, würde ich das vermeiden.

      Reply
  • Ben 12. Juli 2018, 13:13

    Hallo !
    Ich hab da eine Frage zur GEMA.
    Ich lege demnächst Ehrenamtlich in einer Zeltdisco meines Fussbalvereins auf.
    Wie sieht es hier für persönlich mit der GEMA aus?
    Die Veranstaltung selber ist Öffentlich mit Eintritt bezahlen und es wurde ordentlcih Werbung gemacht.

    VG Ben

    Reply
  • Carmen - Aurelia 13. Juni 2018, 01:28

    Hallo zusammen.
    Mich beschäftigt das hier nur von DJ’s gesprochen wird.

    Was ist denn mit der „macher/in“ also Komponisten ??

    Müssen die auch zahlen die ihre eigene Produkte in Shop’s stellen oder stellen lassen ??

    Muss man seine eigene Werke, wenn man ein Set zusammenstellt, von sich Selbst bestehende Track’s oder bestehende Track’s von Künstler die im Label sind, auch zahlen & auf portale hochläd??

    Danke & Gruss Carmen

    Reply
    • Tobias Laemmle 17. Juni 2018, 09:37

      Für deine eigenen Werke musst Du keine GEMA Gebühren bezahlen.

      Reply
    • Tobias Laemmle 17. Juni 2018, 10:45

      Nein, für deine eigenen Werke musst Du keine GEMA Gebühren bezahlen Carmen.

      Reply
  • Timo 1. Juni 2018, 13:46

    Guten Tag,
    verstehe ich es richtig, dass wenn ich als DJ loslegen will und aber aufgrund etlicher externer Sammlungen von Musikstücken nicht mehr genau sagen kann, von wo jeder einzelne Song kommt, ich diese Musik nicht für kommerzielle Zwecke nutzen darf? Somit müsste ich mir alles ein weiteres Mal zusammenstellen und würde dann die GEMA-Anmeldung antreten, um auf der sicheren Seite zu sein?
    Hast du schon einmal Erfahrungen mit einer Kontrolle gemacht? Gucken die sich dann den Ursprung eines jeden Lieds an und ich muss dafür Nachweise liefern?
    Eine letzte Frage: Wenn ich mir nun etliche gebrauchte original CD’s kaufe, diese auf den Rechner als Mp3 formatiere und diese Kopien anmelde, muss ich die CD’s behalten oder kann ich diese dann wieder veräußern?
    Danke im Voraus!

    Reply
  • Janek 29. April 2018, 14:11

    1. Wie wollen die bitte prüfen ob ich mit derselben Datei spiele dich ich gekauft habe? Eine Datei hat schließlich keine Identität. Was wenn ich die Festplatte meines Laptops in einen anderen Laptop schiebe – dann ist es ja auch keine Kopie ^^. Irgendwie erscheint mir dieses Konzept ganz schön hirnrissig.

    2. Wie ist das, wenn man absolut keine GEMA-Musik spielt? Ich hab gehört die GEMA meint überall fürs musikspielen was verlangen zu müssen?

    Reply
  • Ralf 27. April 2018, 10:02

    Hallo Tobias,
    ich habe in all den Jahren meine damals sehr teuer gekaufte, noch in D-Mark ca.500 CD Song- Sammlung auf dem Rechner in MP3 Format umgewandelt, um den riesen und schweren Koffer voll mit CD’s, nicht mehr mitschleppen zu müssen auf dem Laptop abgelegt. Die CD’s sind immer noch in meinem Besitz
    Sind das nun Kopien? Vereinsfeier Privat?
    Schließlich kommen auf zu CD’s bei häufigen auflegen ja auch Kratzer schon deswegen die MP3 Sicherung. Und bezahlt ist schließlich auch schon mal bezahlt.
    Ich lege nur hin und wieder im Jahr im eigenen Gartenvereinshaus in meiner Kleingartenkolonie auf für einen sehr schmalen Unkostenbeitrag.
    Vielen Dank für deine Sachkunde und Einschätzung.
    L.G.
    Ralf

    Reply
  • Stephan 3. März 2018, 15:20

    Hi, was sind alles Private Veranstaltungen?
    1) Sind Vereinfeiern (Sommerfest, Jahreshauptversammlung) privat?
    2) Wie sieht es aus wenn ein Verein für seine Mitglieder ein Oktoberfest veranstaltet, aber nicht ausschließt, dass auch Nicht-Mitglieder aus dem Dorf kommen dürfen. Ist das dann auch noch eine private Veranstaltung oder sind dann GEMA Gebühren für den DJ fällig?
    3) Ein Hobby-Fußballtunier mit Mannschaften verschiedener Vereine, bei dem nebenbei Musik läuft, ist wahrscheinlich keine private Veranstaltung, oder?

    Reply
    • Tobias Laemmle 3. März 2018, 16:24

      1) und 2) wären für mich private Events 3) denke ich ist eher öffentlich und sollte angemeldet werden.

      Reply
    • Daniel 29. März 2018, 07:31

      Ich habe letzte Woche persönlich bei der GEMA angerufen und nach genau diesem Sachverhalt gefragt: wann ist eine Veranstaltung privat und wann öffentlich.
      Die Antwort der GEMA: privat sind Veranstaltungen wie Geburtstage und Hochzeiten, solange alle Gäste miteinander verwandt sind! Darauf meine Frage wie es geregelt ist wenn also auch Freunde eingeladen werden. Zitat: „ähm, ja … gute Frage. Ich denke wenn Sie eine Hochzeit machen, die von ca. 50 Leuten besucht wird, zählen wir sie als privat. Sobald sie aber eher 300 Gäste haben zählen wir sie als öffentlich“.
      Wie soll ich als DJ das bei so schwammigen Antworten anständig unterscheiden?
      Mal abgesehen davon haben sich aber auch die Preise verändert:
      0,14 € pro Titel, 14 € pro 100 Titel, 59 € pro 500 Titel oder 250 € für den gesamten Bestand vor dem 01.01.2018. Preise netto, zzgl. 7 % Umsatzsteuer.

      Reply
      • Tobias Laemmle 2. April 2018, 17:09

        Ich würde Veranstaltungen mit geladenen Gästen als „Privat“ ansehen. Schließlich kommt keiner rein, ohne eingeladen zu sein. Somit auch kein Vertreter der GEMA.

        Reply
  • Dima 18. Januar 2018, 23:26

    Servus, verstehe ich das richtig? Also wenn ich mich auf einem Pool mit Gema Lizenz anmelde und dort downloade und dann mit dem PC auf dem die Lieder sind, auflege. Muss ich keine Gema zahlen? Aber wenn ich diese Lieder auf ein Stick schmeiße und damit in den club gehe, zahle ich Gema?

    Reply
    • Tobias Laemmle 20. Januar 2018, 16:48

      Ja, das ist korrekt. Wenn die Tracks auf den Stick ziehst, legst Du Kopien an, die GEMA pflichtig sind.

      Reply
  • Burkhard Schmidt 4. Januar 2018, 20:29

    Hello DJ‘s,
    letztendlich dreht es sich doch um zwei grundsätzliche Fragen: 1. Ist das Event öffentlich oder privat? 2. Spielt der DJ ausschließlich legal erworbene und von ihm bezahlte Musikkonserven? Diejenigen, die als unbezahlter Amateur, Freund, Vereinsmitglied u.ä. privat mit legalen Musikdatenträgern auflegen, sollten sich keine Gedanken machen müssen. Die Rechtslage verhält sich ähnlich wie ein Hören und Konservieren der Musik zu Hause mit Freunden und Bekannten. Raubkopien sind halt in jeder Hinsicht (GEMA und besonders Musikverlage) riskant, gekaufte Musik dagegen risikofrei. Aber: Auch wenn ich die GEMA Frage für wichtig halte, würde ich von zu viel vorauseilendem Gehorsam abraten. Es gibt für jeden Privat- wie Geschäftsmann das Recht auf eine Kopie eines legal erworbenen Tonträgers (das Ganze wurde schon zu CD-Zeiten ausführlich diskutiert). Ob nun eine private und personenbezogene Kopie (z.B. um den Datenträger zu schützen) oder das dazu vorhandene Original zum Einsatz kommt, wird mir hier zu kleinkariert diskutiert. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und selbst wenn: Im Gegensatz zur Aussage des Anwalts, meine ich, dass es in der Praxis und auch juristisch keine relevante Rolle spielt (und nebenbei auch kaum praktisch belegbar ist), welches digitale Speichermedium gespielt hat, solange die Daten legal erworben wurden und nicht zeitgleich an zweiter Stelle zum Einsatz kommen (das dürfte nämlich der rechtliche Knackpunkt sein!). Es wäre auch ein völliger Irrsinn bei einem Festplattenschaden oder Laptop-Neukauf, die gesamte Musikbibliothek neu zu kaufen oder neu zu lizensieren. Hieraus GEMA-Gebühren abzuleiten, ist fehlerhaft. Also entspannt euch ein wenig! Grüße von Boogie.

    Reply
  • Florian 1. Januar 2018, 14:49

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne ab kommenden Monat in einer Gastronomie als DJ Musik auflegen und bin NICHT der Veranstalter der Party. Der Gastronomiebetrieb bezahlt schon heute Gebühren an die GEMA zum Abspielen seiner bisherigen „Standard-Hintergrundmusik“ (keine Partys). Ich selber habe KEINE Originaltracks / bezahlte Tracks auf meinem Laptop.
    Wie gehe ich am besten vor?
    Vielen Dank für die Antwort!

    Reply
    • Tobias Laemmle 4. Januar 2018, 15:37

      Hallo Florian,

      die günstigste Alternative wäre, es bei einer privaten Veranstaltung zu belassen. Die interessiert die GEMA nicht und kostet somit nichts.
      Wenn es doch ein öffentlich​es Event ist, dann ist normalerweise die Pauschale für 500 Songs die günstigste Möglichkeit.

      Hoffe das hilft dir erst einmal weiter.

      Reply
  • Felix 27. Dezember 2017, 11:36

    Hallo zusammen ,
    Also ich will auch anfangen ein wenig auf Partys zu mixen habe jetzt ein Controller und Mixe mit meinem iPad mit dj pro . Dort kann man ja auch mit einem Spotify Premium Account auflegen, für den man ja auch bezahlt. Wie sieht es denn da mit der Rechtslage aus, da ich ja theoretisch das Original spiele.
    Danke schonmal im Voraus

    Reply
    • Tobias Laemmle 27. Dezember 2017, 12:33

      Hallo Felix,

      wenn du „öffentlich“ auflegst, kannst Du dafür leider kein Spotify nutzen, da Spotify eine Nutzung für kommerzielle Zwecke auschließt. Siehe AGBs Punkt 4.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
      • Sabine 15. Januar 2018, 17:40

        was ist denn wenn ich über dj pro mit Spotify auflege auf einer großen Geburtstagsparty eines Freundes in einem Restaurant. Das gilt doch dann als privat, sprich keine GEMA Gebühren und auch kein Konflikt mit den Spotify Nutzungsbedingungen, oder?

        Reply
        • Tobias Laemmle 17. Januar 2018, 20:10

          Hallo Sabine, korrekt. Bei einer privaten Feier ist das völlig egal.

          Reply
  • Memik Özdemir 11. Dezember 2017, 18:04 Reply
    • Tobias Laemmle 11. Dezember 2017, 18:11

      Wie mit allen anderen Tracks auch: Wenn Du mit Originalen spielst, alles ok. Wenn mit Kopien aus dem GEMA-Katalog, dann musst Gebühren zahlen.

      Reply
  • TheSOUND 9. Dezember 2017, 22:55

    Hallo Tobias,

    ich hätte eine sehr ungewöhnliche frage… Ich denke schon seit jahren darüber nach, einem publikum in einem öffentlichen club einen abend lang eine auswahl von in den letzten 20 Jahren gesammelten Dj Mixen aus legalen quellen zu präsentieren. Denkst du, es gäbe ein szenario, in dem sich sowas legal realisieren lässt?

    Gruss, TheSound

    Reply
    • Tobias Laemmle 10. Dezember 2017, 10:26

      Sehe ich kein Problem, wenn Du die Mixe legal erworben hast.

      Reply
  • Mike 8. Dezember 2017, 10:36

    hallo dj-tobander,
    was ist eigentlich wenn ich einen mix Set öffentlich hochlade der aus Liedern besteht die alle die besagten Kopien sind und ich dafür die Gema Lizenzgebühr bezahlt habe. dann fallen keine weiteren Gebühren an oder ?
    und wenn ich jetzt ein Mix set hochgeladen habe und ich in der Zeit noch keine Lizenz dafür hatte muss ich die dann wieder löschen ? oder zählt eine nachgekaufte lizenz für den Track auch ?

    Also kann ich jetzt eine Pauschale für meinen mix bezahlen damit keine Laufenden kosten entstehen ?

    Reply
    • Tobias Laemmle 9. Dezember 2017, 19:14

      Hallo Mike,

      leider sind das zwei verschiedene Dinge. Es gibt einen Tarif dafür, wenn Du mit „Kopien“ auflegst (V-RÖ) und es gibt einen Traif dafür, wenn Du einen Mix auf SoundCloud oder YouTube hochlädst (VR-OD).

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Jarmo 24. November 2017, 15:47

    Hallo, ich hab ne Frage: Und zwar, wenn ich 2000 Kopien aufm Laptop habe und dann das 500er Paket lizenziere, und auch nur diese 500 auflege, ist es dann trotzdem rechtswidrig weil ja noch die anderen 1500 auf dem Laptop sind?
    Ich hoffe, der Post ist nicht schon zu alt um hier eine Frage zu stellen 🙂
    MfG Jeremy

    Reply
    • Tobias Laemmle 24. November 2017, 16:11

      Hey Jarmo,

      nein das ist okay. Du musst nur dafür bezahlen, was Du auch spielst. Wenn Du mit dem Rest keine öffentlichen Auftritte hast, fallen auch keine Gebühren an.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Andy 21. November 2017, 19:46

    Hallo.
    Ich mache diesen Silvester eine öffentliche Silvester Party. Ich miete ein Restaurant wo ich Mitarbeiter bin und mache eine Silvester-Disco Party. Es gibt auch ein Buffet. 5,€ Eintrittpreis inkl. Buffet, Getränke werden extra berechnet.
    Ein Freund von mir ist ehemaliger DJ und hat derzeit auch kein Gewerbe mehr. Er würde für mich rein freundschaftlich auflegen wollen, da es auch mein erstes mal ist und wir nicht einschätzen können wie viele Leute kommen. Können nur 70 sein, aber in den Laden würden auch 200 rein passen. Ich persönlich habe ein Kleingewerbe als Veranstaltungsplaner.
    Nun die Frage: muss ich es bei der GEMA melden? Wenn ja, welche Vorgehensweise und was kostet es?
    Vielen Dank für die Antwort im voraus

    Reply
    • Andy 21. November 2017, 19:50

      50€ nicht 5€

      Reply
      • Tobias Laemmle 23. November 2017, 06:41

        Als Veranstalter ist für dich der Tarif MC-D relevant. Da es eine öffentliche Veranstaltung ist, musst Du die auch bei der GEMA mit dem Formular anmelden.

        Reply
  • Klaus 8. November 2017, 14:23

    Hallo Tobi,
    ich lege als Kleinunternehmer-DJ nur auf Privatpartys und Familienfeiern auf und soll jetzt demnächst mal auf einer öffentliche Party in einer Gaststätte auflegen, bei der auch Eintritt verlangt wird. Der Veranstalter zahlt die Gema-Gebühren dafür, aber muss ich jetzt auch noch nachträglich Gemagebühren zahlen, weil ich mit MP3-Kopien auflege, oder ist das mit den Gemagebühren des Veranstalters abgegolten?
    Gruß, Stefan

    Reply
    • Tobias Laemmle 8. November 2017, 14:52

      Leider nein Klaus. Wenn Du ÖFFENTLICH und mit KOPIEN (nicht den Original gekauften Dateien) auflegst, musst Du leider auch GEMA bezahlen.

      Reply
  • Henry Davish 26. Oktober 2017, 20:59

    Moin Tobi
    Weißt du ob my12inch in Deutschland legal ist? Bisher habe ich darüber noch nichts rausbekommen 🙁
    Viele Grüße
    Henry

    Reply
    • Tobias Laemmle 27. Oktober 2017, 06:11

      Kann ich leider auch nicht zu 100% sagen. Schreib denen am besten mal eine Mail und frag nach.

      Reply
  • TottyB 10. Oktober 2017, 22:20

    Hallo zusammen,
    bin sehr neu in dem “Business“ und habe erstmal nur vor auf Veranstaltungen wie z.B. Geburtstagen, Hochzeiten und Co. aufzulegen. Soweit ich es richtig verstanden habe, will die GEMA nichts von mir wissen, wenn ich auf Privaten Veranstaltungen auflege, jedoch wenn ich auf Öffentlichen Veranstaltungen auflege schon. Meine Frage ist zum einen, ob ich es soweit richtig interpretiert habe, zum anderen, was denn genau alles unter die besagten “Privaten Veranstaltungen“ fällt, genauer gesagt für welche Veranstaltungen ich mich nicht anmelden muss.

    ich bedanke mich schon einmal im Voraus für die Hilfe.

    Liebe Grüße
    Totty

    Reply
    • Tobias Laemmle 16. Oktober 2017, 08:44

      Hallo TottyB, das hast Du richtig verstanden. Die GEMA-Tarife beziehen sich alle auf öffentliche Veranstaltungen. Wenn Du nur auf privaten Events auflegst, spielt das für dich erst einmal keine Rolle.

      Reply
  • Enrico 8. Oktober 2017, 17:22

    Hey Tobi, ganz am anfang kam von jemand die frage auf, was man alles mit nehmen söllte falls wirklich kontrolliert wird. Leider habe ich da noch nicht wirklich eine Antwort drauf gefunden.

    Was muss ich denen dann vorzeigen und wie läuft so eine „kontrolle“ ab?

    Reply
    • Tobias Laemmle 9. Oktober 2017, 06:39

      Mitnehmen musst du prinzipiell nichts. Es wird einfach kontrolliert, ob Du bei der Veranstaltung mit Kopien arbeitest und wenn ja, ob Du das angemeldet hast.

      Reply
  • Thorsten 22. September 2017, 12:13

    Moin, wenn ich das richtig verstanden habe muss ich Gebühren zahlen, wenn ich von Recordbox auf einen USB-Stick Exportiere um auf bestimmten Pioneer Pulten auflegen zu können?
    Obwohl ich gar nicht anders kann?

    Viele Grüße

    Reply
    • Tobias Laemmle 23. September 2017, 10:51

      Hallo Thorsten,

      ja so ist es leider. Durch das Übertragen auf den Stick, wird der Track zur „Kopie“.

      Reply
  • Tom 15. August 2017, 11:42

    Hallo,

    Ich habe seit Anfang des Jahres das DJing als Nebengewerbe angemeldet. Vorher habe ich auf privaten Feiern so ab und an mal aufgelegt.
    Wie es halt immer so geht, in den letzen 10 Jahren alle mögliche Musik auf meiner Festplatte gesammelt, von Freunden, von diversen Musikseiten, Musicmonster etc. … hat ja vorher keinen gejuckt wo es herkommt. Nun sieht es so aus das ich demnächst die erste öffentliche Veranstaltung habe und mir Gedanken mache das mir da keiner an den Karren fahren kann. Da ich keine Nachweise über die Musik geschweige denn eine Lizenz habe.

    Was wäre hier ein sinnvolles Vorgehen ? Kann ich meine Musik aus der Grauzone legal und sicher in trockene Tücher bekommen ?

    Für Hilfe wäre ich dankbar.
    Gruß Tom

    Reply
    • Tobias Laemmle 15. August 2017, 13:04

      Hallo Tom, im Nachhinein ist das natürlich schwierig. Du wirst ja wahrscheinlich selbst nicht mehr so genau wissen, wo welcher Track herkommt.

      Ich würde einfach in Zukunft darauf achten, nur legale Seiten für Downloads zu nutzen und wenn Du mit Kopien spielst, dir eine GEMA Lizenz dafür zu holen.

      Reply
  • Tommy 11. August 2017, 10:08

    Hi !
    Ich hab da eine Frage. Unser Sportverein plant ein Fest mit musik . Wir melden GEMA an und ich spiele teils Original Cd´s teils MP3´s ab. Ich bin kein DJ in dem Sinne und bekomme kein Geld dafür. Muss ich mich dann hier registrieren lasen als DJ? Das macht doch keinen Sinn, da wir vielleicht 2 mal im Jahr eine Veranstaltung machen.

    Reply
    • Tobias Laemmle 13. August 2017, 11:20

      Hallo Tommy, wenn Du nur Originale (von CD) und gekaufte MP3 von deinem Laptop abspielst (mit dem Du die Musik gekauft hast), musst Du als DJ nichts an die GEMA bezahlen.

      Reply
  • Holger B 6. August 2017, 14:02

    Hallo,
    wir haben hier einen Gasthof, der möchte zum ersten mal eine öffentliche Party machen und ist sich unsicher, ob das ganze läuft. Da ich den Wirt gut kenne, habe ich mich angeboten, mich einmalig (vielleicht nächstes Jahr auch noch mal ?) um die Musik zu kümmern. Es werden sowohl Kopien als auch Original-CDs gespielt.
    Muß ich mich persönlich um die GEMA kümmern, oder kann der Wirt möglicherweise auch eine „General-Lizenz“ bei der GEMA haben für alle Veranstaltungen in seinem Saal und er übernimmt das dann ?
    Ich bekomme nichts für die Party, dann sollte es nicht „gewerblich“ sein, oder ?

    Gruß
    Holger

    Reply
    • Tobias Laemmle 7. August 2017, 06:00

      Hallo Holger, um die GEMA Lizenz für die Feier, muss sich nur der Veranstalter kümmern. Für dich als DJ bei öffentlichen Auftritten ist wichtig, dass Du für deine „Kopien“ eine GEMA Lizenz hast (55€ Pauschal für 500 Titel beispielsweise).

      Reply
  • Dennis Gabbe 21. Juli 2017, 19:30

    Hallo zusammen,

    wie ist es eigendlich mit den Gema-Gebuehren bei Junodownloads.com. Ich kaufe meine Tracks ausschließlich dort oder bei Beatportund lade diese Tracks direkt in Recordbox von Pioneer. Es gibt keine Kopien, denn bei den Downloads kann ich auf Lebzeiten Redownloads anfordern und brauche keine Kopien und lege auch mit keinen Kopien auf. Nur mit dem Original und Rechnungen sind auch vorhanden, also zum Beweis das jeder Track gekauft wurde. Wenn ich jetzt in einem Club auflegen will, der eine Internetverbindung hat und ich von Rekordbox meine Tracks in die Clubplayer lade zum auflegen, muss ich dann die Tracks lizensieren lassen???

    Wie sieht es mit einer Festplatte zur originalTrack verwaltung aus??? Ohne Kopien

    Liebe Grüße

    Dennis

    Reply
    • Tobias Laemmle 22. Juli 2017, 11:30

      Hallo Dennis, meiner nach ist das völlig legal, wenn Du deine Tracks direkt in Rekordbox lädst und von dort dann im Club spielst.

      Auch deine Sicherung auf einer externen Festplatte is in Ordnung. Was ein Problem werden könnte ist, wenn Du mal einen neuen Rechner holst und dann die Songs von deiner „Backup“ Platte auf diesen überspielst. Streng genommen wären es dann wieder Kopien, die Du kommerziell nutzt.

      Verständlich?

      Reply
      • Dennis Gabbe 1. September 2017, 19:50

        Hallo Tobias,

        vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort, ich Danke Dir vielmals!!!!!!!!!!!!
        Ich lege ja nicht mit dem Rechner auf, sondern mit dieser „Externen Festplatte„ auf die ja Rekordbox zugreift, wie gesagt, Backup ist nicht notwendig, ich werde jetzt auch auf Online-Cloudspeicher umstellen, dann werden niewieder Backups oder Kopien benötigt. Wenn ich jetzt im Club Spiele und online auf meine Tracks zugreife, spiele ich Original. Von GEMA war die Rückmeldung schriftlich, das ich trotzdem lizenzieren MUSS, sobald ich den Track gekauft hab und auf irgendein Medium speichern will, auch auf eine Cloud, finde ich ne Frechheit, weil ich mit Originale auflege, alles WAV-Files und keine kommerzielle MP3, wie wenn ich früher eine Schallplatte auflege

        Reply
  • Calo 7. Juli 2017, 22:18

    Und dann kommt jemand von der GEMA und schaut sich jede Datei an während ich auflege ob ich die Gebühren gezahlt habe? Wo sollen die das sehen ob ich mir was von YouTube gezogen habe oder online erworben habe?

    Reply
    • Tobias Laemmle 8. Juli 2017, 08:06

      Du wie das funktionieren soll keine Ahnung. Ich beschreibe nur, wie das aktuelle Gesetz ist. Ob man sich daran hält, ist jedem DJ selbst überlassen..

      Reply
      • Calo 9. Juli 2017, 00:16

        Weißt du denn wie hoch die strafe wäre wenn man eine kopie dabei hat? …falls die sowas überhaupt erkennen können

        Reply
        • Tobias Laemmle 9. Juli 2017, 12:03

          Nein, aber ich würde eher nicht bei der GEMA anrufen und nachfragen. Könnte die Leute aufmerksam machen 😉

          Reply
  • Richy 4. Juli 2017, 11:09

    Habe auch eine Frage. Ich habe mit dem dem Tarif Vr-Ö 500 Titel lizenziert, die alle von originalen Cd auf den Laptop kopiert worden sind. Obwohl ich nur bei Hochzeiten und Geburtstagen ( also auf privaten VA) auflege, ist das einfach sicher gegen irgendwelchen Ärger mit der Gema. Frage:
    Wenn ich nach einer VA von den 500 Titeln wieder 200 Titel lösche und neue 200 Titel kopiere, komme ich ja wieder auf die 500 lizenzierten Titel , die ich zur VA mitnehme.
    Wer kann das nachweisen ? Ist das legal ?

    Gruß Richy

    Reply
    • Tobias Laemmle 6. Juli 2017, 05:29

      Ha, schwierige Frage Richy. Ich bin kein Anwalt und deshalb nur eine Vermutung:

      So lange Du unter den 500 Titeln/Jahr bleibst ist das okay. Aber lohnt sich denn dieser Aufwand wirklich jedes Mal, nur um 55€/Jahr zu sparen?

      Reply
  • VocImago 26. Juni 2017, 19:47

    wenn ich das hier richtig gesehen habe, muss ich solange ich fürs auflegen kein geld bekomme sondern es freiwillig mache nichts an die gema zahlen. ist das korrekt?

    Reply
    • Tobias Laemmle 27. Juni 2017, 06:12

      Nicht ganz: So lange Du auf keinen ÖFFENTLICHEN Veranstaltungen spielst. Wenn Du bei PRIVATEN Feiern auflegst, will die GEMA nichts von dir.

      Reply
  • Felix Storm 13. Mai 2017, 12:12

    Hallo,

    in unserer Schule haben wir dieses Jahr wieder Abschlussklassen, die unsere Schule im Sommer verlassen. Zum Abschluss möchten wir an einem Tag Musik auf dem Schulhof spielen, was ich übernehmen werde. Über eine App wollte ich Musik von Spotify einfügen und abspielen. Kann ich das ohne Probleme machen oder ist das gar nicht möglich weil das Streaming Musik ist. Vielleicht kann es auch als Schulveranstaltung gezählt werden.
    Die Musik würde nur auf dem Schulgelände gespielt werden und es würden sich nur Schüler, Schülerinnen und Lehrer unserer Schule dort befinden und keine Fremden oder Unbefugten.

    Ich hoffe Sie können mir helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Felix Storm

    Reply
    • Tobias Laemmle 13. Mai 2017, 15:21

      Hallo Felix, da das ja keine öffentliche Veranstaltung sondern eine private Feier ist, sehe ich da kein Problem, Musik von Spotify zu streamen.

      Reply
    • Marion 21. Juni 2017, 12:23

      Hallo zusammen, bin gerade zufällig hier auf dieser Seite 🙂
      Wir haben uns hier im Studio lange mit der Gema geärgert, wir mussten horrende Summen abdrücken, die absolut nicht gerechtfertigt scheinen. Wir haben einiges ausprobiert und sind bei FreeBee hängen geblieben. Wir sind sehr zufrieden mit dieser Musik, sie ist außerdem GEMA-frei und auch AKM-frei, weil die Künstler diese für andere bereitstellen OHNE Mitglied der GEMA zu sein. Das ist dann eben keine Chartmusik, aber uns hier im Studio ohnehin lieber, weil das ewig gleiche Gedusel kaum zu ertragen war…
      GEMA-freie Musik hatten wir schon einmal vor ein paar Jahren, das hat aber noch nicht so gepasst…mittlerweile hat sich in dieser Sparte aber einiges getan.
      FreeBee ist da schon ne Stufe drüber, die Musikkategorien kann man nach Tageszeit automatisch ändern, am Abend zB lassen wir Techno und Dance und beim Tagesbetrieb eher Pop und langsamere Sachen laufen.
      Die Auswahl der Musikkategorien ist genial, hier gibts wirklich alles für jeden Geschmack.
      Nachteil ist, dass man einen PC mit Internetzugang benötigt, … wir haben jetzt einfach den Check-IN-PC genommen. Doof ist auch, dass für verschiedene Musikzonen noch eine zusätzliche USB Soundkarte benötigt wird.
      Für den Aerobic-Bereich wollen wir dann in naher Zukunft auf gemafreie Aerobicmusik umsteigen, … sollte es weiterhin so gut laufen 🙂 😉
      So, das wars schon mal von mir 😉

      Reply
      • Tobias Laemmle 22. Juni 2017, 06:22

        Super Tipp auch für DJs die Seite. Danke Marion! Nur leider finde ich unter dem Begriff „FreeBee“ leider nichts.

        Reply
  • Peet Kreistal 10. Mai 2017, 11:38

    Hallo,
    was ist wenn ich für das Auflegen keine Kohle bekomme. Z. B. weil ich bei einem Verein auflege in dem ich selbst Mitglied bin oder weil ich den Verein kenne und unterstützen möchte und deshalb keine Bezahlung möchte. Muss ich die Sachen dann trotzem bei der GEMA anmelden?
    Gruß PK

    Reply
  • Peet Kreistal 10. Mai 2017, 11:10

    Hallo zusammen,
    mal eine Frage. Wie sieht dass denn aus wenn ich für das auflegen gar kein Geld bekommen. Ich würde für einen Verein auflegen in dem ich bis letztes Jahr noch Mitglied war. Da ich die Leute im Verein gut kenne und den Verein auch unterstützen möchte nehme ich kein Geld für die Geschichte. Ist in einem solchen Fall dann auch von mir an die GEMA zu zahlen?

    Gruß PK

    Reply
    • Tobias Laemmle 10. Mai 2017, 12:28

      Wenn Du dafür kein Geld nimmst, musst Du weder Rechnungen schreiben, noch GEMA bezahlen.

      Reply
  • Roli 28. April 2017, 14:45

    hi,

    ich soll bei uns im Dorf bei einem kleinen Fest das ein ansässiger Wirt veranstaltet die Musik machen..

    Da es mein erstes mal in der Öffentlichkeit wäre möchte ich natürlich die Musik lizenzieren lassen! Da ich „nur“ ab ca. 16 Uhr bis 22 Uhr auflegen darf.. Frage ich mich was da der richtige Tarif für mich ist? Eigentlich reichen mir die 500 Lieder die es in einer Pauschale gibt locker.. Muss ich die Lieder der GEMA vorher sagen oder danach? Was muss ich allgemein bei öffentlichen Veranstaltungen dabei haben falls eine Kontrolle durch Polizei,Finanzamt oder eben GEMA stattfindet?
    Wäre super wenn du mir kurz sagen würdest welcher der passende Tarif für mich ist und was ich beim ersten mal öffentlich auflegen beachten muss..

    Danke und ein schönes Wochenende

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. April 2017, 10:37

      Hallo Roli,

      solange Du nicht der Veranstalter bist, sondern nur DJ, ist für dich nur der Tarif V-RÖ relevant.
      Wenn Du aber NUR mit Originalen und NICHT mit Kopien auflegst, dann gilt der Tarif gar nicht und Du musst nichts von der GEMA lizenzieren lassen.

      Hoffe das hilft dir weiter, ansonsten melde dich einfach nochmal.

      Reply
      • Roli 1. Mai 2017, 17:57

        Hi Danke für deine schnelle Antwort!!

        Ich nutze fast nur originale da ich meine Lieder in iTunes kaufe und mit Rekordbox darauf zugreifen kann.. ich würde trotzdem sicherheitshalber 500 Lieder lizenzieren lassen, die reichen locker für die 1-2 öffentlichen wo ich dieses Jahr machen darf!

        Eine Frage habe ich dennoch.. da ich in iTunes 16xxx Lieder habe und „nur“ 500 Lieder lizenzieren lasse.. gibt es da Ärger wenn ich kontrolliert werde? Also wie gesagt die sind nur in iTunes und werden nicht gespielt..

        Reply
        • Tobias Laemmle 2. Mai 2017, 05:56

          Das ist völlig okay. Es geht nur um Kopien, die Du öffentlich auflegst.

          Reply
  • DTH 23. April 2017, 23:33

    Hey leute es giebt verschiedene Veranstaltungen die eine ist privat die andere ist öffentlich
    private Veranstaltungen braucht man keine Gebühren bezahlen und kein Gewerbe
    öffentlich Gewerbe ist Pflicht aber gema auch aber freund von mir legt öfters im club auf und keiner der typen von gema war dort die machen sich nicht die Mühe nachts um 02.00 im club zu gehen und zu schauen und wenn denn kannst du ihn von Türsteher raus schmeißen lassen 😉 fertig aus
    downloaden kann man auch bei YouTube Downloader was man da runter lädt ist nur eine sicherheits Kopie Qualität ist nicht so gut aber für 150 leute reicht es aus
    mfg DJ TEAM HAMBURG

    Reply
  • Rainer Fahl 11. April 2017, 04:15

    ist dieser Post noch Aktuell? wird hier noch geantwortet? Ein versuch ist es wert….
    Da ich demnächst auch in Kneipen oder bei GeschäftsNeueröffnungen usw. auflegen wollte,hier meine Stellungname (nachdem ich alles gelesen hab):
    Wir müssen also doppelt(!) für die Musik bezahlen.Mein tip an die Politiker: ein Maler sollte die Farbe auch(!) 2x bezahlen.1. beim Kauf…2.vor dem Anstreichen!!

    Reply
    • Tobias Laemmle 11. April 2017, 06:15

      Hallo Rainer,

      der Post ist aktuell, ich antworte auf immer auf jeden Kommentar, nur weil Du in Kneipen oder bei Geschäftseröffnungen auflegst, musst Du NICHT doppelt bezahlen.

      Wie in dem Artikel deutlich steht, musst Du nur dann GEMA Gebühren bezahlen, wenn Du a) Öffentlich auflegst und b) mit Kopien auflegst.

      Ich hoffe das beantwortet deine Frage.

      Reply
      • Rainer Fahl 11. April 2017, 10:51

        Danke für die Antwort!Doch ist noch nicht alles geklärt.Ich muss also 1.) ein Konto bei
        ITUNES haben,2.)muss ich ein internetfähigen Laptop haben,3.) muss ich auf diesem
        meine ITUNES Musik (original) haben.Wollte eigentlich den Laptop ohne inet,nur für Musik lassen,4.)was ist mit Musik,die ich schon seit Jahren besitze?Rückwirkend bezahlen,weil auf PC?hab mir den laptop grad erst gekauft…..überspielen is ne kopie…zahlen……….also doch 2x zahlen…..
        SCHÖNEN DANK für deine ANTWORT

        Reply
        • Tobias Laemmle 11. April 2017, 15:32

          Wenn Du deine Musik bei iTunes kaufst, dann:

          1.) Brauchst Du ein Konto bei iTunes
          2.) Dein Laptop zum Auflegen muss diese Musik kaufen (Internet haben)
          3.) Mit diesen Originalen kannst Du auflegen, ohne GEMA Gebühren zu zahlen
          4.) Alte „Kopien“ kannst Du rückwirkend gegen eine Pauschale lizenzieren (genaueres siehe Post)

          Hoffe das hilft,
          Tobi

          Reply
  • Manuel 26. März 2017, 08:20

    Hallo,

    Ich habe eine Frage wenn man Musik bei ITunes kauft und mit dem Laptop abspielt, mit dem sie auch gekauft wurde ist es gebührenfrei ?

    Wie verhält sich das ganze wenn mein Rechner abstürzt und ich die Lieder unter Meine gekauften Werke noch mal erneut runterlade? Sie wären ja wie die originalen Werke direkt vom Anbieter. Oder liegt das dann am Erstellungsdatum das die Lizenz dann entfällt

    Danke schön mal im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Manuel

    Reply
    • Tobias Laemmle 26. März 2017, 09:48

      a) also für gekaufte iTunes Tracks musst Du keine Lizenzgebühren bezahlen.
      b) wenn Du die gekauften Songs, nochmal auf den selben Laptop lädst, kostet das auch keine Gebühren.

      Reply
      • luk 24. April 2017, 08:51

        zu -> b) … auch wenn du die gekauften Songs auf einen andern Laptop neu lädst kostet es keine Gebühren. 😉

        Reply
        • Tobias Laemmle 24. April 2017, 10:58

          Wenn Du den Song einmal kaufst und dann auf 2 Laptops lädst, ist es prinzipiell eine Kopie und kostet somit leider. Ob das Überprüfbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

          Reply
  • Jochen 21. März 2017, 18:13

    Hallo Tobi,
    danke für die Infos. Denke die Variante mit den 500 Kopien ist relativ einfach zu bewältigen und man zieht kein Ärger auf sich. Mal denkt man, ich mach ja nur im privaten Bereich Musik, aber irgendwann kommt ne Anfrage und du bewegst dich in einer Grauzone. Wehe wenn sie dich kriegen, denn die Strafen fallen wesentlich drastischer aus. Kontrolle hin oder her, ehrlich währt am Längsten 🙂

    Gruß Jochen

    Reply
  • Ricardo Mandin 14. Februar 2017, 22:06

    Hey Tobi,
    wie sieht es aus wenn ich mir aus einem DJPool die Musik ziehe und iTunes als mein Verwaltungsprogramm nutze. Ich ziehe die Musik in iTunes rein sortiere sie dort und die Datei im download Ordner wird dann gelöscht. Ist das immer noch eine Kopie? Also, muss ich jetzt wirklich anfangen meine Musik-Dateien selbst in Ordner zu sortieren?

    Reply
    • Tobias Laemmle 15. Februar 2017, 06:48

      Hey Ricardo, nein mit KOPIE ist wirklich ein 2. Speichermedium (Laptop, USB, CD, etc.) gemeint, mit dem Du auflegen kannst.

      Reply
      • Jörn 22. Februar 2017, 17:39

        Wie sieht es damit aus auf dem 2. Laptop wieder direkt aus dem Musikportal wie z.b ITunes und AmazonMp3 herunter zu laden ist das auch eine Kopie oder wieder Originale?

        Reply
        • Tobias Laemmle 23. Februar 2017, 06:55

          Naja, im Prinzip kann man es ja nicht nachweisen, ob Du den Track jetzt ein 2. Mal aus iTunes heruntergeladen oder von einem anderen Laptop kopiert hast.

          Das Problem ist, Du hast die Datei auf ZWEI Rechnern, aber besitzt nur EINE Rechnung.

          Reply
          • luk 24. April 2017, 08:54

            Ich sehe nicht warum das ein Problem sein sollte … ?

          • Tobias Laemmle 24. April 2017, 11:01

            Naja, einmal Kaufen, aber 2 Dateien besitzen bedeutet es ist eine Sicherungskopie und nach Tarif V-RÖ gebührenpflichtig.

  • Maru 9. Februar 2017, 18:35

    Hallo,

    du hast das alles toll beschrieben.
    Aber nun noch 2 Fragen. Ich kann mir doch den Downloadort selbst festlegen, also ob ich jetzt einen USB-Stick oer eine Fesplatte oder die HD-vom MacBook wähle, oder?
    Und dann wäre noch die Frage wie es denn aussieht wenn ich es mehrmals downloade. Also iTunes und DJCity ermöglichen das ja. Somit könnte ich es einmal auf den USB-Stick A, dann auf den USB-Stick B und zuletzt noch auf die HD vom Laptop aufspielen, ohne dabei zu kopieren. Werden dabei Gemagebüren fällig?
    Ich werde morgen auf jeden Fall mal bei der Gema anrufen. Weil das ich für den USB-Stick für die CDJ’s, also gleich 2, zur sicherheit 3 USB-Sticks jeweils einzeln so einen Preis zahle sehe ich wohl noch nicht ganz ein.

    Liebe Grüße,
    Maru

    Reply
    • Tobias Laemmle 10. Februar 2017, 07:01

      Hallo Maru,

      du kannst dir natürlich Sicherheitskopien auf einem 2. USB oder einer externen Festplatte machen. Das kostet auch nichts.

      Erst wenn Du mit diesen Kopien dann auflegen gehst, dann werden Kopien fällig.

      Reply
      • Maru 10. Februar 2017, 08:33

        Hi,

        Danke für die schnelle Antwort. Die 2. Frage ist damit dann aber immer noch nicht beantwortet. Ich kann über meinen iTunes-Account die Titel so oft aus dem Netz herunterladen, wie ich möchte. Wenn ich nun den Titel einmal auf meine Fetplatte und dann später noch auf meinen USB-Stick downloade? Wie siehts dann aus. Von einer Kopie kann man hierbei eigentlich nicht sprechen.
        Die von der Gema waren auch überfragt.
        Also wenn das dann als Kopie definiert würde, wäre aber auch jeder iTunes Download eine Kopie, eine Kopie von der Datei auf dem iTunes-Server.

        Grüße,
        Janik

        Reply
        • Tobias Laemmle 10. Februar 2017, 14:08

          Ja das ist schwierig zu sagen, bzw. durch die GEMA zu überprüfen.

          Reply
  • Toby 28. Dezember 2016, 11:34

    Hey tobi, wie siehts denn mit folgendem Szenario aus:

    Ich bin DJ, spiele regelmäßig in größeren Clubs und Veranstaltungen.

    Kaufe meine Lieder alle bei beatport oder iTunes.
    Mashups remixe und co als free bei demodrop oder ähnliches.

    Ich ziehe alle Lieder über rekordbox auf meinen USB Stick und spiele auch nur mit USB via CDJ’s.

    Gilt das nun auch als Kopie ?! Wenn ja, wäre das ja mega die Frechheit 😀

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. Dezember 2016, 10:55

      Hallo Tobi,

      leider sind durch das überspielen auf deinen USB-Stick die Tracks zu Kopien geworden und somit GEMA-Pflichtig.

      Reply
      • M B 13. Januar 2017, 06:15

        Lieber Tobias
        der wirtschaftliche Wert, ist die Grundvoraussetzung für alle Lizenzierungen. Wenn der DJ in seinen vier Wänden etwas überspielt ist wirtschaftlich kein Wert entstanden.

        Erst wenn ein Veranstalter den DJ beauftragt, diese Kopien öffentlich abzuspielen wird ein wirtschaftlicher Wert entstehen. Da der Veranstalter den DJ hier beauftragt ist er auch derjenige, der VR-Ö zu zahlen hat. Ist der DJ selbst Veranstalter, zahlt er selbst.

        Leider gibst du hier wieder, was die GEMA schreibt und nicht was die Gesetzte sagen. Weißt du denn, dass seit 2016 das VGG gilt? Zitat:

        „(2) Bei der Tarifgestaltung ist auf den Anteil der Werknutzung am Gesamtumfang des Verwertungsvorgangs und auf den wirtschaftlichen Wert der von der Verwertungsgesellschaft erbrachten Leistungen angemessen Rücksicht zu nehmen.“

        Die GEMA ist seit dem eigentlich in der Pflicht den Anteil der Werknutzung am Gesamtumfang festzustellen (über DJ Listen oder Werk-Monitoring) und den Rest habe ich ja soeben beschrieben.

        Reply
        • Tobias Laemmle 13. Januar 2017, 06:51

          Hallo Mambito,

          willst Du damit sagen, die GEMA schreibt auf ihrer offiziellen Seite etwas, dass so gar nicht stimmt?

          Reply
  • Max 3. Oktober 2016, 20:32

    Hey.Ich hätte da mal kurze Frage.Ich habe mir über jahren eine Anlage aufgebaut.Ist halt mein Hobby.Liebe die Müsik abzuspielen.Sooooo.Hab dann immer zuhause oder bei Bekannten gespielt.Jetzt hab ich Anfragen bekommen,ob ich auch bei den Anderen(Fremden) auch spielen könnte.Wass soll ich den machen?Und wie soll ich vorgehen.Außerdem fehlt mir noch die erfahrung als Dj,da ich es nur Hobbymessig mache(NICHT HAUPTBERUFLICH).Wie könnte ich die Problemmen mösen?
    Danke imvoraus, MFG Max

    Reply
    • Tobias Laemmle 4. Oktober 2016, 09:29

      Also wenn Du dafür Geld bekommst, musst du auch eine Rechnung schreiben.

      Wenn Du mit Originalen auflegst, dann ist GEMA auch kein Thema für dich.

      Check doch mal die Artikel unter „ERSTE SCHRITTE“ und wenn noch Fragen hast, meld dich einfach.

      Reply
  • Manfred Aumann 18. September 2016, 13:25

    Wenn du Kontakt hast zu einem Juristen kannst ihn mal dazu fragen wie es ist auf einer Party Musik direkt von Streaming Dienst Spotify, Pulselocker, Apple Music ablaufen zu lassen.

    Theoretisch
    – DJ spielt original (Keine Kosten)
    – Veranstalter zahlt Gema um Musik vor Publikum spielen zu können

    Korrekt?

    Reply
  • Enno 18. September 2016, 09:32

    Hey, wenn ich mit „originalen Titeln“ ein Mixtape mache, wie „zeige“ ich dass dann der GEMA wenn ich diesen dann online stelle, damit der nicht gesperrt wird…

    Reply
    • Tobias Laemmle 18. September 2016, 10:33

      Du meinst, Du hast die Musikrechereche der GEMA genutzt und für alle gefunden Titel Lizenzgebühren bezahlt?

      In dem Fall (wenn z.B. SoundCloud deinen Mix sperrt), kannst du ein Formular ausfüllen, in dem Du angibst, dass Du die Rechte von der GEMA erworben hast.

      Reply
  • Dj Ingo 3. August 2016, 16:07

    Hi Tobi,

    mal ne Frage ob ich alles als DJ Neuling richtig gemacht habe.
    1. Hab ich ein Nebengewerbe angemeldet.
    2. Hab ich bei der Gema für meine alte Musik die ich von meinen CD,s in MP3 umgewandelt habe diese Pauschale von 200€ sind es jetzt für musik die man vor dem 01.01.2016 hat und zusätlich habe ich das 500er Paket für jährlich 55€ angemeldet. Das kommt ja jedes Jahr dann und ich kann bis 500 neue Stücke drauf spielen.
    3. Hierzu zählen aber nicht die Stücke, wo ich z.B. direkt auf mein Laptop von Beatport ect. runterlade.
    Ich veranstalt in zukunft ab und zu was auf nem Dorffest und dann wieder mal Disco oder private Feiern wo es eh egal ist…Ist dies alles so korrekt?
    Oder muss ich noch was beachten?

    Danke und Gruss
    Ingo

    Reply
    • Tobias Laemmle 4. August 2016, 09:32

      Hallo Ingo, hört sich alles korrekt an für mich. Mit der Pauschale hast Du alle alten Kopien abgegolten. Und mit den 55€/Jahr kannst Du jedes Jahr 500 neue Kopien drauf spielen.

      Alle Stücke, die Du direct auf deinen Laptop lädst, sind davon ausgenommen und benötigen keine weitere Lizenz.

      Für die privaten Feiern, benötigst Du auch nichts weiter. Die sind sowieso von der GEMA ausgeschlossen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Rene Mathieu 17. Juni 2016, 21:11

    Hey, erstmal danke für die ausführliche und einfach verständliche Zusammenfassung. Ich verstehe das so, dass ich für die vier Hochzeiten im Jahr und die fünf Firmenfeiern (nicht öffentlich) dann nichts zahlen muss, richtig? Es geht ja nur um öffentliche Auftritte, wie Clubs, Discos, Kneipen, usw?

    Reply
  • William F. 14. Juni 2016, 16:02

    Hallo Tobias,
    wie verhält es sich denn, wenn man für einen öffentlichen Auftritt Tracks von Soundcloud und/oder Youtube downloadet, für diese damit nichts bezahlt hat & es sich bei den Tracks nicht um die Orginale, sondern meist um bereits bearbeitete Titel handelt?
    Muss man dann vor dem Auftritt auch Gema-Gebühren zahlen?

    Ich habe mal gehört, dass man allg. bei der Gema „Packs“ kaufen kann, die z.B. 500 Titel abdecken auf dem PC und man dafür eine festgelegte Summe zahlt, stimmt das?

    LG William

    Reply
    • Tobias Laemmle 15. Juni 2016, 05:56

      Dazu würde ich aus 2 Gründen abraten William:

      1. Das ist illegal. Da es sich dabei dann um sogenannte „Raubkopien“ handelt
      2. Außerdem ist die Qualität viel zu schlecht, um diese MP3s in einem Club aufzulegen

      Es gibt einen Pauschalbetrag, um deine Kopien im Nachhinein zu lizenzieren. Aber wenn Du nicht mit Kopien auflegst, brauchst Du dir da sowieso keinen Kopf zu machen.
      Wenn noch Fragen hast, meld dich einfach.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
      • benneBeats 13. Februar 2017, 16:11

        Hallo Tobi,
        heißt das dann, dass ich im Club keine inoffiziellen Remixes von Soundcloud und co spielen darf? Das wäre ja ziemlich blöd wenn Track XY (Heftiger DJ Remix) ein absolutes Brett ist und nicht einmal offiziell gespielt werden kann. Oder kann ich einen Umweg gehen, wenn ich das Original einfach zusätzlich kaufe?

        Grüße benneBeats

        Reply
        • Tobias Laemmle 13. Februar 2017, 18:15

          Naja, wenn der Typ, der den Remix gemacht hat, die Rechte am Original hat und Du den Song dann von ihm auf Soundcloud kaufst oder kostenlos herunterlädst, ist das okay.

          Wenn der Remixer aber keine Rechte an dem Song hat und Du womöglich den Track auch noch von ihm rippst, dann ist das nicht legal.

          Reply
  • Luca 8. Mai 2016, 17:28

    I h hätte noch einmal eine Frage.
    Wenn ich auf meinem Laptop, welchen ich ebenfalls zum auflegen nutze, Musik von einem DJ Pool herunterladen muss Ich keine extra Gebühren an die GEMA zahlen oder?

    Reply
    • Tobias Laemmle 8. Mai 2016, 19:18

      Hey Luca,

      wenn der Laptop mit dem Du von dem DJ Pool herunterlädst derselbe ist mit dem Du auflegst, musst Du nichts bezahlen!

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Janto 10. Dezember 2015, 09:12

    Hallo,
    ich plane ab und zu größere Veranstaltungen. Bisher wurde mir von den GEMA Kontrolleuren eines gesagt: Wenn sie ohne Probleme auf die Veranstaltungen kommen: öffentlich. Wenn sie erst ihr Kärtchen zücken müssen ist sie nicht öffentlich. Und in nicht öffentlichen Bereich dürfen sie nicht rein, wenn man sie nicht lässt. Andernfalls ist das Einbruch und dann kann man das Haurecht nutzen und sie von der Polizei abführen lassen. (Mal mit dem Ordnungsamt gemacht weil die dachten, dass mein großer Freundeskreis öffentlich wäre 😀 ). Es darf aber in diesem Fall keine öffentliche Werbung gegeben haben. In dem Moment greift das ganze Zeug nicht weil,
    die Gema und oder Ordnungsamt nicht kontrollieren können, weil die Veranstaltung privat ist. Der Veranstalter muss nur die Eier haben sein Recht durchzusetzen (die meisten Kuschen vor dem Ordnungsamt und wissen nicht, dass die Gema auch nicht überall hin darf).

    Reply
    • Tobias Laemmle 10. Dezember 2015, 15:27

      Wenn es eine private Veranstaltung ist, brauchst Du nichts zu befürchten und auch niemanden kontrollieren lassen.

      Reply
  • Kolja 30. November 2015, 14:56

    Ein wirklich super Artikel!
    Ich hätte nur eine Verständnisfrage zu den DJ Pools. Wenn ich es richtig sehe, ist DJ City der einzige mit einer GEMA Lizenz in Deutschland. Als Hobby-DJ für den privaten Spaß an der Sache, muss ich mich auch dafür bei der GEMA anmelden?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Reply
    • Tobias Laemmle 30. November 2015, 16:50

      Hey Kolja, jetzt ganz offiziell hinzugekommen ist Promo Only. Aber als Hobby Dj, der nur privat auflegt, ist das für dich auch gar nicht relevant. Da brauchst dir keine Sorgen machen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Roger 30. Oktober 2015, 15:28

    Wirklich schöner Artikel….! Eine Frage hätte ich aber noch betr. des Absatzes zum Tarif VR-Ö. Bei den Kosten bei Rechenbeispiel I und II steht jeweils pro Jahr. Weiter unten am Schluss des Absatzes zu VR-Ö steht dann aber “ In beiden Fällen musst du für diese Songs nächstes Jahr NICHT noch einmal bezahlen. Du musst lediglich für jeden neuen Track wieder eine Lizenz erwerben.“ ….. Wie verhält sich das denn nun ? Angenommen ich Lizensiere erstmalig 500 Titel für 55 €, wie geht es die folge Jahre weiter wenn angenommen a:) keine neuen Lieder hinzukommen , b:) wenn im folge Jahr 500 titel hinzukommen ? Sorry, ich habs nicht kapiert 🙂 G. Roger

    Reply
    • Tobias Laemmle 31. Oktober 2015, 10:09

      Hallo Roger,

      Also wie gesagt, bezahlen musst du NUR für Kopien, die öffentlich auflegst!

      Wenn im Fall a) keine neuen Kopien hinzukommen, brauchst du nichts zu tun.
      Wenn im Fall b) weitere 500 Kopien hinzukommen (die du öffentlich spielst), dann musst weitere 55€ bezahlen

      Verständlich?

      Reply
  • Chris 29. Oktober 2015, 17:54

    Angenommen man hat keine einzige Kopie…dann müsste man doch denen gar nichts zahlen, oder ?

    Reply
  • Lu K 28. Oktober 2015, 10:34

    Mit dem Beitrag hast du dir viel Mühe gegeben und viele Infos zusammengetragen. Abschließend fehlt nur eine Zusammenfassung was man als DJ tun kann um sich bestmöglichst gegen diese Abzocker zu schützen.

    Ist technisch überhaupt möglich nachzuweisen ob der Track auf deiner Festplatte eine Kopie ist?
    Wie groß ist der Aufwand dies zu prüfen?
    Wenn du mit einer externen Festplatte arbeitest. Wie soll dir jemand nachweisen können, dass du die Lieder nicht direkt dorthin runtergeladen hast?
    Was ist wenn du die Tracks nicht kopierst sondern nur „verschiebst“ ?
    Was ist mit Promos die du als ZIP-Datei bekommst. Du hast nach jedem entpacken eine Original oder?

    Ich fahre damit ganz gut die Musik möglichst bei den großen Stores zu kaufen. Dann du kannst du jeden Track als Original auch wieder auf deine neue Festplatte downloaden wenn du wirklich eine neue brauchst. Und die paar Promos die man wirklich noch nach Jahren spielt, kann man in dem Fall dann auch nachkaufen. – Ist wesentlich günstiger als Backups nachlizensieren.

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Oktober 2015, 16:42

      Das ist eine gute Vorgehensweise. So mache ich das auch.

      Eine Anleitung wie man als DJ am besten vorgeht, verschicke ich mit den Downloads zusammen. Das würde sonst einfach den Rahmen des Posts sprengen.

      Und wie das mit dem Nachweis technisch oder organisatorisch ablaufen soll, kann ich dir nicht sagen. Das ist nur die aktuelle Rechtslage.

      Wie bei allem, ist es jedem selbst überlassen, wie er da jetzt drauf reagiert, weißt.

      Reply
      • Michael Beyer 31. Oktober 2015, 09:32

        Du behauptest es wäre die aktuelle Rechtslage in D, jedoch erwähnst du §44a nicht und somit unterschlägst du das Wichtigste!!! Lizenzierungsfähig ist nur was ‚wirtschaftlich eigenständig‘ ist. Dies ist eine Kopie ohne öffentliche Aufführung jedoch nicht!

        Dieser Artikel führt DJs in die Irre und stellt falsche Tatsachenbehauptungen auf. Da du hier eine Rechtsberatung vornimmst, bist du vermutlich Anwalt, da solltest du es jedoch besser wissen, dass im UrhG nicht ausschließlich nur das Verursacherprinzip gilt.

        Reply
        • Tobias Laemmle 31. Oktober 2015, 10:05

          „Wenn du: als DJ, öffentlich und mit einer Kopie deiner Originaldatei auflegst…“

          Ich bin DJ und habe ehrlich gesagt keine Ahnung von Gesetzen.

          Aber weil so viele Leute immer etwas anderes erzählt haben zu dem Thema, habe ich mich mit einem Anwalt für Musikrecht getroffen und mir die einzelnen Fragen erklären lassen.

          Um mich abzusichern, habe ich dieselben Fragen mit einem Mitarbeiter bei der GEMA besprochen und es kamen die gleichen Antworten.

          Ich verstehe das meiste nicht von dem, was du da schreibst, aber da ich selber auflege, wäre ich froh, wenn es so wäre.

          Dann hätte ich zwar ne Menge Geld für einen Anwalt zum Fenster rausgeworfen, aber müsste mir um alles andere keine Sorgen machen 😉

          Reply
          • Michael Beyer 31. Oktober 2015, 11:16

            Wenn es wirklich ein Anwalt war der sich auf das UrhG spezialisiert hat, dann sollte er sich schämen, er MUSS wissen, dass die wirtschaftliche Eigenständigkeit die Grundlage für eine Lizenzierung darstellt. Eventuell hat er es aber auch falsch verstanden und gedacht der DJ wäre auch der Veranstalter.

            Die GEMA als Quelle zu nutzen ist leider irrsinnig, denn sie behauptet ja genau das was du hier verbreitest. Wenn du die Ausführung eines Spezialisten lesen möchtest, der seit den 1970ern als Anwalt für UrhG unterwegs ist und sogar mal selbst bei der GEMA gearbeitet hat, dann hättest kein Geld für ausgeben müssen sondern nur auf http://www.digitalanalog.org/phoenix/information gehen müssen und dort mal schmökern.

            Die Aussage, dass eine Kopie ohne wirtschaftliche Eigenständigkeit lizenzierbar ist, ist schlichtweg nicht vom UrhG gedeckt. Würde an deiner Stelle den Anwalt mal klar damit konfrontieren, denn das ist ein grober Fehler.

          • Tobias Laemmle 31. Oktober 2015, 11:20

            Ich werde das Thema der „wirtschaftlichen Eigenständigkeit“ durch einen 2. Rechtsbeistand absichern lassen.

            Danke für den Hinweis Michael!

          • Weber 20. Februar 2018, 12:39

            Was ist denn bei Rausgekommen?

  • Philipp 27. Oktober 2015, 20:58

    Das stimmt irgendwie ganz und gar nicht. Der DJ zahlt seid der letzten Änderung gar nichts mehr sondern der Inhaber des Ladens und das auch nicht pro Lied sondern für die qm Zahl der gesamt beschallten Fläche.

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Oktober 2015, 07:53

      Der Inhaber zahlt für die beschallte Fläche. Früher auch für Lieder, heute muss der DJ das selbst machen. Wie viel und wann steht ja in dem Post. Warum steht ja in den entsprechenden Gesetzten des UrhG.

      Beide Angaben sind sowohl vom Anwalt als auch der GEMA selbst bestätigt!

      Was ist deine Quelle?

      Reply
      • Michael Beyer 31. Oktober 2015, 09:34

        Die Aussage ist falsch!!!

        Im UrhG §44a steht exakt drin, dass Kopien nur bei wirtschaftlicher Eigenständigkeit lizenzierbar sind. Es MUSS also auch heute wie schon seit Jahrzehnten der Veranstalter zahlen. Er bezahlt auch den Zuschlag für die Kopien.

        Zudem sollte man nicht die Lizenzen für Aufführung mit den Lizenzen für Vervielfältigung vermischen, auch wenn in diesem Fall die selbe Person zahlt.

        Reply
        • Michael Beyer 31. Oktober 2015, 11:58

          Hier noch das DPMA Schiedstellenurteil zu VR-Ö von 10.4.2013:

          „Wenn ein DJ Tonträger vervielfältigt, um die Musikwerke in einer Diskothek wiederzugeben, sei diese Handlung (auch) dem Diskothekenbetreiber zuzurechnen, da die Musikwiedergabe im Auftrag des Diskothekenbetreibers und in dessen Räumlichkeiten erfolge.“ (AZ: Sch-Urh 03/12, 10.April 2013)
          Quelle: http://docs.dpaq.de/3518-sch-urh_03_12.pdf

          Reply
          • Benny 13. Januar 2017, 04:19

            In dem urteil steht „sei diese handlung AUCH dem discothekenbetreiber zuzurechnen“ was wohl der grund dafür ist, dass der dj die lizenzen für die stücke, die er spielt erwerben muss und der betreiber basierend auf der qm anzahl der lokalität AUCH an die gema zahlt 😉

            Des weiteren ist es ja in den meisten fällen so, dass die dj’s mit den betreibern abrechnen und, wenn alles mit rechten dingen zugeht, eine rechnung an den club ausstellen. Somit sind die dj’s wirtschaftlich eigenständig, oder sehe ich das falsch?

            Wenn der dj z.B. Bei dem betreiber offiziell angestellt wäre, dann müsste lediglich der betreiber für die lizenzen bezahlen. So verstehe ich es zumindest. Will hier keine behauptungen aufstellen!

            Mich würde interessieren, was der anwalt dazu sagt 😉

            Liebe grüße

  • Rick 27. Oktober 2015, 20:53

    Wie sieht es denn bei einer privaten Party aus wenn ich wo im Garten etc gebucht werde was fur kosten kommen da den noch vor ?

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Oktober 2015, 07:54

      Hallo Rick,

      private Veranstaltungen zählen da nicht dazu. Der Post gilt ausschließlich für öffentliche Veranstaltungen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
      • Reinhard Lüdiger 31. Oktober 2015, 09:45

        Hallo Tobias,

        grundsätzlich hast du da ja Recht. Ich fürchte allerdings das die rechtliche Bewertung ob eine Veranstaltung privaten Charakter hat oder nicht, vom Rechtssystem anders ausgelegt wird als man es selber tut. So habe ich mal gelesen das es schon als öffentliche Veranstaltung gelte wenn einer der Gäste seine neue Freundin mitbringen würde welche dem Rest der Gesellschaft unbekannt war. Und es soll noch viel mehr Stolperfallen geben. Insbesondere bei Veranstaltungen die im Freien stattfinden bin ich mir sehr sicher dass die GEMA eine rechtliche Grundlage finden wird warum auch dort wieder Gebühren anfallen.
        Gruß Reinhard

        Reply
        • Tobias Laemmle 31. Oktober 2015, 10:07

          Hallo Reinhard,

          wo hast du das gelesen zum Thema öffentlich vs. private Veranstaltung?

          Gruß,
          Tobi

          Reply
          • Enno 18. September 2016, 09:48

            Hey, Tobi Reinhard hat recht:
            Ich habe mich gerade auf der GEMA-Seite informiert und da auch gleich ein video gefunden: https://www.gema.de/musiknutzer/
            Da sagt die GEMA sinngemäß: „eine Veranstaltung gilt als Öffentlich, sobald mindestens 2 Hörer nicht mit einander eng Befreundet oder Verwand sind!“

            sprich lädst zu deine freunde Ein, wovon sich zwei nicht wirklich kennen, ist sie Theoretisch Öffentlich…
            Glaube zwar nicht dass das so hard kontrolliert wird, aber es geht ja ums Prinziep

          • Tobias Laemmle 18. September 2016, 10:34

            Ja, die Auslegung ist hier sicher nicht ganz eindeutig.

            ABER: Wenn der Veranstalter es als „private“ Feier deklariert hat (kein Eintritt, geladen Gäste) und es kommt jemand von der GEMA, um zu „kontrollieren“, dann musst Du ihn ja gar nicht reinlassen.

          • Benny 13. Januar 2017, 04:36

            Hallo enno,

            Das ist ja schön, dass die gema das behauptet, aber was eine private veranstaltung ist und was nicht, gibt nicht die gema vor, sondern das gesetzt.
            Wir veranstalten selbst jedes jahr eine party übers komplette wochenende (open air in einer feriensiedlung um die ecke unserer heimatstadt) wir hatten schon das ordnungsamt, die polizei und die gemeinde am hals. Wir haben sie sogar großzügig auf das grundstück gelassen, um sich ein bild zu machen und wir haben 2-3 nachbarn in dieser siedlung, die uns besagte auf den hals gehetzt haben. KEINER konnte unsere party stoppen, denn wir kennen unsere rechte Solang die veranstaltung als privat deklariert ist, kein eintritt genommen wird und von dem veranstalter keine öffentliche werbung gemacht wird, gilt diese als privatveranstaltung, selbst wenn sich von den 200 leuten nur 20 untereinander kennen. Tatsächlich kennen sich bei uns natürlich die meisten von denen gut und es sind vielleicht rund 30%, die „neu“ sind und eben über freunde und freundes freunde auf unserer party gelandet sind. Aber dennoch, es spielt keine rolle, wieviele sich kennen von den gästen. Erstens muss man das erstmal beweisen und zweitens ist die differenzierung zwischen privat und kommerziell nicht abhängig vom bekanntheitsgrad. Unsere party wird auch dieses jahr wieder stattfinden, wie jedes jahr. Dem gesetz sei dank

          • Tobias Laemmle 13. Januar 2017, 06:54

            Hallo Benny,

            das kann schon sein, dass es da Schlupflöcher gibt und ich will auch keinem Angst machen und sagen er muss das jetzt machen.

            Ich wollte in dem Post einfach nur die aktuelle gesetzliche Lage erklären. Wie man darauf reagiert, muss jeder für sich selber entscheiden.

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