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Gewerbeschein, Anmeldung, DJ Steuererklärung & Co

Weißt Du genau, wie das als DJ mit Finanzamt, Gewerbeamt oder deiner Steuernummer abläuft?

Welche Schritte notwendig sind, um ganz legal in Clubs auf Hochzeiten oder Feiern auflegen zu dürfen?

Ab Wann brauchst Du als DJ überhaupt einen Gewerbeschein und ab Wann musst Du eine Steuererklärung machen?

Ist gar nicht so einfach in Deutschland, Ich weiß. Und das ist noch nicht alles, dann musst Du ja auch noch:

  • Rechnungen schreiben
  • Vielleicht MwSt. ausweisen
  • eine Steuererklärung machen
  • usw.

Aber nicht jeder der auflegt, muss automatisch eine Gewerbeanmeldung ausfüllen. Das musst Du nur tun, wenn Du auch gewerblich auflegst.

A. WER MUSS ALLES EIN GEWERBE ANMELDEN?

DJing ist erst dann nach §14GewO gewerblich, wenn die folgende drei Dinge erfüllt sind:

  1. du spielst auf Öffentlichen Veranstaltung (keine Privatpartys)
  2. du bekommst DJ Gagen für’s Auflegen (nicht umsonst)
  3. du hast regelmäßig Gigs (mehr als 1 Mal pro Jahr)

1. Öffentliche Veranstaltungen

Wenn Du nur bei Privatpartys von Freunden und Bekannten spielst, dann brauchst Du dafür eigentlich kein Gewerbe anmelden. Aber dann muss es auch wirklich privat sein. Also nur geladene Gäste, wo nicht jeder rein darf.

Alles andere ist eine öffentliche Veranstaltung. Da ist es auch egal, ob es einen Eintritt gibt oder nicht. Aber das kennst Du ja wahrscheinlich noch von der GEMA Anmeldung, die da die Selbe Unterscheidung macht.

2. DJ Gagen für’s Auflegen

Eigentlich ist es ganz einfach. Wenn Du Geld bei deinen Gigs bekommst, dann betreibst Du DJing gewerblich. Dabei ist es auch völlig egal, wie viel Geld Du bekommst (verhandeln von deiner DJ Gage ist ein ganz anderes Thema), sobald dir jemand Euros dafür gibt, gilt es als Gewerbe.

Viele DJs denken nämlich immer:
Ich will das eh nur als kleinen Nebenjob machen und kann mir nicht vorstellen, dass ich da über die 17.500€ Grenze kommen werde.

ES GIBT KEINE 17.500€ GRENZE, UNTER DER DU KEIN GEWERBE ANMELDEN MUSST!

Diese Grenze gilt nur für die Umsatzsteuer. Das bedeutet, wenn Du weniger als diese 17.500€ pro Jahr an DJ Gagen bekommst, dann kannst Du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Gebrauch machen.

Das bedeutet, Du musst keine:

  • Mehrwertsteuer ausweisen
  • Umsatzsteuervorauszahlungen machen
  • Umsatzsteuererklärung abgeben

Aber Du musst genauso:

  • eine Einkommenssteuererklärung abgeben
  • deinen Gewinn ermitteln
  • Steuern für diesen Gewinn bezahlen

3. Regelmäßige Gigs

Das deutsche Gesetz sagt: Sobald eine „gewerbliche Tätigkeit“ aufgenommen wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Und eine gewerbliche Tätigkeit ist es dann, wenn es regelmäßig ausgeführt wird. Was das jetzt bedeutet, weiß niemand so genau, aber in der deutschen Rechtsprechung hat sich folgendes durchgesetzt:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.
(Rainer Wörlen, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Rz. 10, S.6.)

Heißt übersetzt: Legst Du mehr als nur einmal pro Jahr auf, dann ist das regelmäßig und gilt somit als gewerblich.

Es gibt zwar eine Ausnahme für Künstler (wie z.B. Musiker). Die sind nach §18 EStG von der Gewerbepflicht befreit, aber leider zählen DJs da nicht dazu, da reines Auflegen von Musik noch keine künstlerische Tätigkeit ist.

Okay, wenn Du jetzt also herausgefunden hast, dass Du ein Gewerbe anmelden musst. Was ist dann als nächstes zu tun?

B. WANN MUSS MAN EIN GEWERBE ANMELDEN?

In Deutschland musst Du als DJ laut §14 GeWO sofort, wenn Du mit dem Auflegen anfängst, auch einen Gewerbeschein beantragen.

Du kannst also nicht erst einmal ein Jahr lang ab und zu auflegen und erst danach beschließen ein Gewerbe anzumelden.

Außerdem kannst Du erst Rechnungen schreiben, wenn dein Gewerbe ordentlich angemeldet ist. Privatpersonen dürfen grundsätzlich zwar schon mal eine Rechnung schreiben (wenn du z.B. mal was bei eBay verkaufst), aber nicht, wenn Du für das Auflegen regelmäßig Kohle bekommst.

C. WAS BRAUCHST DU FÜR EINE GEWERBEANMELDUNG?

Eigentlich brauchst Du nur drei Dinge, um ein Gewerbe in Deutschland anzumelden:

  1. einen gültigen Personalausweis
  2. ca. 25€ (je nach Gemeinde)
  3. du musst 18 Jahre alt sein

Das notwendige Formular findest du meist zum Download bei deinem (für dich zuständigen) Einwohnermeldeamt. Hier mal eine Link-Liste für die 7 größten Städte in Deutschland:

Eine Vorlage, was Du in welches Feld eintragen musst und welche Auswirkungen das dann hat, kannst Du dir hier herunterladen:

Einen Termin benötigst du hierfür nicht. Die prüfen dann dort deine Daten, legen eine Bezeichnung für deine Tätigkeit fest (DJ ist völlig ausreichend) und wie du die Tätigkeit ausführst (haupt- oder nebenberuflich). Im Normalfall bekommst du anschließend deinen Gewerbeschein sofort ausgestellt und darfst theoretisch sofort loslegen.

Leider nur theoretisch, denn was du noch brauchst, ist eine Steuernummer. Ansonsten kannst du leider keine Rechnungen schreiben.

Bevor Du diese bekommst, sendet dir das Finanzamt einen Fragebogen zu. Darin musst Du angeben, wie viel Du mit dem DJing verdienst, ob Du noch einen Hauptberuf hast und wie viel Du dort verdienst und ob von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen willst.

Eine Vorlage, was Du in welches Feld eintragen musst und welche Auswirkungen das dann hat, kannst Du dir hier herunterladen:

D. WANN MUSST DU RECHNUNGEN SCHREIBEN

Als DJ musst du für jeden Gig, den du spielst, eine Rechnung schreiben. Jedesmal wenn du eine DJ Gage aushandelst, solltest du deshalb immer im Hinterkopf behalten, dass du für diesen Betrag noch Steuern zahlen must.

Wie genau du eine DJ Rechnung schreiben musst, welche Angaben unbedingt rein müssen und was es sonst noch zu beachten gibt, findest du in diesem Post hier.

Dort kannst du dir auch eine DJ Rechnungsvorlage im MS Word Format downloaden.

Keine Mehrwertsteuer ausweisen

Wenn Du in dem Fragebogen vom Finanzamt die Kleingewerberegelung nach §19 (I) angekreuzt hast, brauchst Du keine Mehrwertsteuer ausweisen, sondern schreibst einfach die verhandelte Gage auf die Rechnung und brauchst dich um nichts weiter zu kümmern.

Mehrwertsteuer ausweisen

Falls du (im 1. Jahr) mehr als 17.500€ Umsatz machst (oder Du dich freiwillig dazu entschließt), musst du noch einmal 19% auf die vereinbarte DJ Gage draufrechnen. Dies ist die sogenannte Mehrwertsteuer. Das klingt erst einmal nach unnötigen Aufwand. Also warum solltest Du dich dazu entschließen, wenn Du weniger als 17.500€ einnimmst?

Ganz einfach. Weil Du sonst häufig Geld verschenkst! Und zwar immer dann, wenn Du nicht bei Privatleuten (Geburtstage, Hochzeiten, etc.) sondern bei anderen Unternehmern (Clubs, Festivals, Bars, etc.) auflegst.

Beispiel:
Du legst in einem Club auf und ihr habt euch auf eine DJ Gage von 300€ geeinigt.

Mit Kleingewerberegelung bekommst Du:
300€

Ohne Kleingewerberegelung bekommst Du:
300€ + 19% USt. = 357€

Diese 57€ musst Du zwar eigentlich an das Finanzamt abführen, bekommst aber jedes Mal, wenn Du selbst etwas für’s Auflegen kaufst, einen Teil davon zurück. Also z.B. bei Control Vinyls, einem neuen Mixer oder Controller, etc.

E. WAS MUSS ALLES IN EINE DJ STEUERERKLÄRUNG?

Für die Gagen, die Du als DJ einnimmst, musst Du leider am Ende des Jahres auch Steuern zahlen. Und das funktioniert so:

Zunächst zählst Du alle dein Einnahmen als DJ diesen Jahres zusammen:

  • DJ Gagen
  • eigene Produktionen
  • Werbung
  • Tantiemen
  • etc.

Danach zählst Du alle deine Ausgaben des gleichen Jahres zusammen:

  • MP3 Käufe
  • DJ Pool Gebühren
  • Laptop
  • Turntable/DJ Controller/Mixer
  • etc.

Bei den Einnahmen ist es einfach, die listest du (am besten in einem Excel) einfach untereinander auf und addierst sie zum Schluss. Bei den Ausgaben hingegen ist das nicht ganz so einfach.

Hast du dir z.B. etwas gekauft, das mehr als 410€ gekostet hat (z.B. einen Laptop zum Auflegen), dann kannst du (3 Jahre lang) jeweils nur ein Drittel des Kaufbetrages in die Liste deiner Ausgaben aufnehmen. Das nennt sich dann Abschreibung. Klingt erst einmal ein wenig kompliziert, ist es aber gar nicht.

Zur Vereinfachung kannst du dir unten eine Beispiel von meinem Einnahmen und Ausgaben 2016 im MS Excel Format herunterladen und einfach mit deinen Zahlen ersetzen. Ein ganz einfacher und simpler Trick ist es, beispielsweise deine Handyrechnungen abzusetzen.

Das bedeutet, du kannst sowohl GRUNDGEBÜHR als auch deine VERBINDUNGEN von deinem Einnahmen als DJ abziehen.

Falls du noch Fragen hast, dir etwas unklar ist oder du vielleicht noch weitere Tipps hast, wie man als DJ bei der Steuer ein wenig sparen kann, dann schreib es einfach unten in die Kommentare.

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{ 55 comments… add one }
  • Chris 24. Juli 2018, 07:56

    Hallo Tobias,

    ich möchte gerne nebenberuflich auflegen und das Ganze aber rechtlich sicher betreiben und daher ein Kleingewerbe anmelden.
    Wenn ich jetzt beispielsweise 5x im Jahr auf privaten Events, also Hochzeit und Geburtstage auflege und pro Gig 350 Euro bekäme, würde ich 1750€ einnehmen.
    Müssen diese 1750€ versteuert werden oder gibt es einen Freibetrag?

    Leider blicke ich bei diesem „Steuerdschungel“ nicht ganz durch.

    Viele Grüße
    Chris

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Juli 2018, 10:31

      Es gibt einen Freibetrag von 17.500€ pro Jahr, unter dem Du keine Steuern bezahlen musst. Dazu zählen aber alle deine Einkünfte. Wenn Du also einen Job hast und ein Gehalt bekommst, musst Du dieses zu deinen DJ-Gagen dazuzählen. Nur wenn die Summe unter dem Freibetrag liegt, musst Du keine Steuern bezahlen.

      Verständlich?

      Reply
  • Tim 13. Juli 2018, 23:34

    Hallo Tobi,

    vielen Dank für deinen informativen Thread! Meine Frage wäre: Wie oft muss ich die Rechnungen dem Finanzamt zuschicken? Muss ich da etwas bestimmtes beachten oder sende ich alle gesammelten Rechnungen einfach zu? Außerdem funktioniert bei mir der Download Button nicht und ich wollte dich bitten mir die Links per email zuzuschicken.

    Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße
    Tim

    Reply
    • Ryan Kyle 12. Juli 2020, 01:32

      Moin mein Name ist Ryan.

      Ich hab vor kurzem ein „Management“ Vertrag zugeschickt bekommen und bin zurzeit am Überlegen, ihn zu unterschreiben. Ich frage mich nur
      Wie läuft das, ein Management zu haben die alles für einen tun, ich meine ich bin 18, DJ und Produzent und könnte ein Schritt gehen, der meine Karriere Förden könnte. Kann mir da jemand helfen oder was zusagen ?

      LG Ryan.

      Reply
  • Philipp 13. Juli 2018, 08:58

    Hallo Tobander,
    ich habe eine Frage zur Finanzamt vorlage. Du hast unter 3.1 bei den vorraussichtlichen Einnahmen nichtselbstständiger Arbeit 35 000€ angegeben. Wie kommen die zustande, ist das das Geld was du Quasi hauptberuflich einnimmst und Nebenberuflich als DJ kommen dann die 2000 der selbständigen Arbeit dazu? Hänge da gerade etwas fest beim ausfüllen. Wäre cool wenn du mir das kurz erklären könntest.
    Danke & Gruß
    Phil

    Reply
  • Philipp 12. Juli 2018, 09:52

    Hi Tobander,
    ich habe eine Frage zu deiner Finanzamt Vorlage. Unter 3.1 Vorraussichtliche Einkünfte hast du unter nichtselbstständige Einnahmen 35 000€ im Jahr der Betriebseröffnung angegeben. Die 2000 unter den selbstständigen Einnahmen verstehe ich, aber wie kommst du da auf eine so hohe Summe?

    Danke & Gruß
    Phil

    Reply
  • Torsten 14. Juni 2018, 16:14

    Hallo!
    Wenn ich ein DJ-Kleingewerbe anmelde und dann eine vsl.Jahresumsatz angebe,welchen ich nicht erreiche bzw.gar nix einnehme kommen dann trotzdem Steuermäßig Kosten auf mich zu?
    Danke und Gruß Torsten!

    Reply
    • Tobias Laemmle 17. Juni 2018, 09:36

      Wenn Du keine Einnahmen hast, musst Du natürlich auch keine Steuern dafür bezahlen.

      Reply
  • Torsten 14. Juni 2018, 16:10

    Hallo!
    Wenn ich ein Kleingewerbe anmelde und einen vsl.Jahresumsatz von meinetwegen 3000,- Euro angebe aber,aus welchen Gründen auch immer,keinen einzigen Cent einnehme,kommen dann trotzdem Kosten auf mich zu?
    Gruß Torsten!

    Reply
  • Dennis 17. Mai 2018, 11:22

    Hi Tobi ein sehr Interessanter Artikel grosses Lob.

    Leider Bin ich mir nicht sicher,ob auf unser Anliegen alles eindeutig geklärt ist.
    Daher haben wir da auch mal ne’n paar Fragen…
    -Wir, DJ Duo…
    -Hauptberuflich kommen wir jeder schon über die 17500€ Im Jahr
    -Das Dj’ing betreiben wir bisher nur nebenbei und das sollte auch in Zukunft so bleiben.
    -Gigs halten sich bisher noch im Rahmen zw. 3-5 im Jahr ( Privatveranstaltungen: Geburtstag,Hochzeit,Party)
    -Eqipment ist bereits alles vorhanden
    ( 2014- 2018 alles pö a pö privat gekauft)

    Was wäre ratsam für uns..
    Sollte einer von uns nur ein Kleinstgewerbe eröffnen und alles über Ihn laufen lassen oder doch lieber GbR?
    Oder beide Kleinstgewerbe?
    Mir wurde letztes Jahr von meinem Steuerhelfer ( arbeitet selber beim Finanzamt) abgeraten.
    Da ich bei so wenig Gigs am Ende des Jahres eher draufzahlen würde.
    Und nach deinem tip worauf sollten wir noch alles achten bzw. Was sollten wir berücksichtigen in ferner Zukunft und anmeldungsmässig
    ( rente,steuer,Gewerbetechnisch,etc..)

    Wir würden uns echt freuen wenn du uns da behilflich sein könntest.

    P.s. Gerne würden wir uns bei Rückfragen nochmal melden.

    Gruss Dennis & Dennis

    Reply
    • Tobias Laemmle 18. Mai 2018, 08:28

      Sehe ich ähnlich Dennis. So lange ihr nur gelegentlich Private Veranstaltungen spielt, würde ich zunächst kein Gewerbe anmelden. Aber wenn sich das ändert oder es wesentlich mehr wird, dann solltet ihr darüber nachdenken.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Sebastian 5. Mai 2018, 23:36

    Hallo,
    ein Freund hat mir Erzählt das des nicht so einfach ist mit dem Gewerbe. Er meinte man müsste einer Berufsgenossenschaft beitreten und alle Geräte die man als DJ so braucht müssten alle 6 Monate geprüft werden (VDE). Ist das wahr?

    Reply
    • Tobias Laemmle 6. Mai 2018, 09:59

      Nachdem Du deine Gewerbeanmeldung und den Fragebogen des FA ausgefüllt hast, werden die zuständige Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer, das Amtsgericht, das statistische Landesamt sowie das Gewerbeaufsichtsamt automatisch informiert.

      Reply
  • Volker Schroeder 15. März 2018, 09:05

    Hallo,
    Interessant wäre eine Hilfe zum ausfüllen für den Fragebogen für die Steuerliche Erfassung
    Gruß
    Volker

    Reply
    • Tobias Laemmle 18. März 2018, 11:45

      In dem Download ist die Vorlage eigentlich von mir schon als Muster/Vorlage ausgefüllt. Steht in deinem PDF nix?

      Reply
  • Torben 6. März 2018, 12:26

    Hi Tobi,

    danke für deine zahl- und hilfreichen Beiträge !
    Leider funktioniert bei mir der Button mit dem Download der Steuervorlage nicht, gibt es da eine weitere Möglichkeit ranzukommen ?

    Lg.

    Reply
  • Stephan 4. März 2018, 17:11

    Hi, danke erstmal für die vielen Infos hier. Spitze.
    Meine Frage: Sehe ich das richtig, dass man kein Kleingewerbe anmelden braucht, wenn man nur ab und zu auf privaten Feiern Musik macht und dafür etwas Geld bekommt?
    Müsste das erworbene Geld denn dann in der Steuererklärung als Einnahmen angegeben werden, auch wenn keine Rechnungen vorliegen?
    Wenn ja, wie hoch ist dann die steuerliche Belastung (Prozentsatz von den Einnahmen)?
    Können hier auch Anschaffungen als Ausgaben geltend gemacht werden?

    Reply
    • Tobias Laemmle 7. März 2018, 17:16

      Wenn Du für das Auflegen Geld bekommst, musst Du ein Gewerbe anmelden. Wenn Du nur umsonst auflegst nicht. Eine Rechnung musst Du dann auch schreiben und diese Einnahmen in deiner Steuererklärung angeben.

      Die steuerliche Belastung hängt davon ab, wie viel Du sonst noch verdienst, da deine Einnahmen als DJ auf diese angerechnet werden.
      Ausgaben, die mit dem Auflegen zu tun haben, kannst Du geltend machen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • David Nozinski 28. Februar 2018, 21:42

    Hallo Tobi,
    ich bin frisch 18 geworden und spiele zurzeit nur im bekannten Kreis. Möchte jetzt aber anfangen damit Geld zu verdienen denn auf Dauer wird es zu teuer 😀
    Also bei mir sieht es wie folgt aus:
    Ich mache DJ, Tontechnik und Fotografie
    Ich bin Schüler 18 Jahre alt (Fachabitur)
    Meine Eltern bekommen Kindergeld für mich.
    Ich habe noch keinen MiniJob (450 Euro Basis ) aber wollte einen noch Anfangen.
    Ich hab eine normale Krankenkasse.

    Wenn ich jetzt Gewerbe anmelde und unter 17.000 Euro im Jahr komme, bekomme ich weiterhin Kindergeld ? Muss ich eine Private Krankenkasse anmelden ? Was kann ich von den Stuern absetzten ? Was kann ich absetzen wenn ich keine MwSt ausweise auf der Rechnung ?
    Wie sieht es aus mit dem Equipment welches ich vor 3 Jahren schon gekauft habe ? Oder vor fast 2 Jahren ?
    Kann ich Kundenmeetings im Restaurant/Cafe von den Steuern absetzten ?
    Kann ich den Sprit den ich für die Gigs tanke oder um zu Kunden zu fahren absetzen ?

    Sorry für die vielen fragen 😀
    Danke im vorraus
    LG
    David

    Reply
    • Tobias Laemmle 3. März 2018, 16:27

      Hallo David, wenn Du noch Schüler bist, brauchst Du keine extra KKV fürs DJing. Auch als Kleingewerbe kannst du sämtliche Ausgaben, die mit dem Auflegen zu tun haben von der Steuer absetzen. Jedoch nicht rückwirkend. Sprich, erst ab dem Jahr, in dem Du das Gewerbe angemeldet hast.

      Kundenmeetings, Benzin, Hotelkosten etc. geht alles dazu.

      Reply
  • Marc 23. Februar 2018, 18:25

    Erstmal riesen dank für deine Arbeit!

    Wenn von 30 gigs im jahr nur einer oder zwei öffentlich sind, brauch ich keine gewerbeanmeldung, oder? Oder is der zweite gig schon entscheidend? Ansonsten wären punkt zwei und drei erfüllt.

    Ich danke dir vielmals im voraus!

    LG

    Reply
    • Tobias Laemmle 28. Februar 2018, 17:25

      Also ich würde an deiner Stelle auf Nummer sicher gehen und mich anmelden. Das ist eine halbe Stunde Aufwand und Du brauchst dir keinen Kopf mehr zu machen.

      Reply
  • Hannes 21. Januar 2018, 18:35

    Hallo, leider ist die Vorlage für die DJ Gewerbesteuer nicht mehr online. Über einen Reup würde ich mich freuen!

    Reply
  • Christian 18. Januar 2018, 17:15

    Hi, was passiert denn wenn ich für meine Gigs keine Rechnungen erstellt habe und sie trotzdem bei der EÜR aufliste?

    Reply
    • Tobias Laemmle 18. Januar 2018, 17:49

      Naja, für dich ist das okay. Solange Du deine Einnahmen versteuerst, ist das okay. Eine Rechnung ausstellen im Nachhinein kannst Du immer noch.

      Reply
  • Pölli 17. Januar 2018, 11:04

    Ich bin echt ne Niete, kannst du mir bitte das genauer erklären?

    die 57€ kaufe ich mir nun Vinyl. Und wie geht’s es weiter?

    Mehrwertsteuer ausweisen
    Falls du (im 1. Jahr) mehr als 17.500€ Umsatz machst (oder Du dich freiwillig dazu entschließt), musst du noch einmal 19% auf die vereinbarte DJ Gage draufrechnen. Dies ist die sogenannte Mehrwertsteuer. Das klingt erst einmal nach unnötigen Aufwand. Also warum solltest Du dich dazu entschließen, wenn Du weniger als 17.500€ einnimmst?
    Ganz einfach. Weil Du sonst häufig Geld verschenkst! Und zwar immer dann, wenn Du nicht bei Privatleuten (Geburtstage, Hochzeiten, etc.) sondern bei anderen Unternehmern (Clubs, Festivals, Bars, etc.) auflegst.
    Beispiel:
    Du legst in einem Club auf und ihr habt euch auf eine DJ Gage von 300€ geeinigt.
    Mit Kleingewerberegelung bekommst Du:
    300€
    Ohne Kleingewerberegelung bekommst Du:
    300€ + 19% USt. = 357€
    Diese 57€ musst Du zwar eigentlich an das Finanzamt abführen, bekommst aber jedes Mal, wenn Du selbst etwas für’s Auflegen kaufst, einen Teil davon zurück. Also z.B. bei Control Vinyls, einem neuen Mixer oder Controller, etc.

    Reply
    • Tobias Laemmle 17. Januar 2018, 20:08

      Moment, bei der Erklärung oben geht es nur darum, ob es für dich Sinn macht ein Kleingewerbe oder ein normales Gewerbe anzumelden. Hast Du das schon gemacht?

      Reply
  • Jay Garcia 8. Januar 2018, 11:51

    Vielen Dank für den Artikel!
    Super geschrieben und alle meine Fragen beantwortet die ich mir immer gestellt habe.

    Genial, sachlich und hilfreich!

    LG
    Jay

    Reply
  • Yve 29. Dezember 2017, 08:20

    Hallo Tobi,

    erst einmal vielen Dank für deine vielen tollen Tipps! DU hast mir ungemein geholfen, besser zu werden und mehr Gigs zu bekommen. 🙂

    Nun zu meiner kurzen Frage: welche Unterlagen muss ich eigentlich als DJ zum Gig mit mit führen? Rechnung, Kopie Gewerbeanmeldung(?), Sozialversicherungsausweis(?), sonst noch was?

    LG Yvie

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. Dezember 2017, 10:36

      Hallo Yve,

      das freut mich. Zu einem Gig musst Du eigentlich nichts von alledem mitnehmen. Eine Rechnung kannst Du ja auch erst später (im Nachhinein) stellen, ob Du ein Gewerbe angemeldet hast, kann man auch anhand deines Namens rausfinden und auch sonst musst Du keine Dokumente zwingend dabei haben, außer vielleicht einem Ausweis.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Arlo 11. Dezember 2017, 10:51

    Hi,
    Krasser Beitrag!!!
    Was ist mit Frührentner die das DJing nebenbei bis 450€ Basis im Monat verdienen?
    Wie können sie voran kommen mit anmelden usw auch beim GEMA? Was wäre, wenn man aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderte) nicht jedes WE auflegen kann, und von zu Hause aus Streamt ohne Geld zu verdienen, sondern nur sein Leidenschaft den Menschen teilt??

    MFG Arlo

    Reply
    • Tobias Laemmle 11. Dezember 2017, 14:22

      Hallo Arlo,

      wenn Du mit dem Auflegen Geld verdienst, musst Du ganz normal wie beschrieben ein Gewerbe anmelden.
      Wenn Du nur aus Leidenschaft zur Musik auflegst und KEIN Geld verdienst, dann musst Du auch kein Gewerbe anmelden.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • AnTon 6. Dezember 2017, 11:31

    Hallo Thomas,

    wie ist es wenn ich DJ und Produzent bin?
    Also nebenbei in meinem Homestudio auch für andere aufnehmen und Produzieren würde.

    Danke/Gruß

    Reply
    • Tobias Laemmle 6. Dezember 2017, 11:52

      Hallo Thomas,

      auch hier gilt, wenn Du dafür Geld bekommst, solltest Du das anmelden.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • DJ Ollerganove 29. September 2017, 08:09

    Hi Tobi,
    dankööö für deine immer hilfreichen Seiten.
    Wie st das eigentlich als DJ. Ab wann bin ich den Künstler? Weil da muss ich ja anscheinend kein Gewerbe anmelden.
    Und wenn ich das Hauptberuflich machen will – was muss ich beim Gewerbe dann alles noch „anmelden“. Krankenversicherung ist klar. Aber was noch? Rentenversicherung?

    Bin da leider sehr begriffsstutzig was das angeht und absoluter Newbie.

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. September 2017, 10:09

      Schau mal, in dem Artikel habe ich geschrieben, dass DJs nach §18 EStG leider keine Künstler sind.
      Aus diesem Grund musst Du dich aber soweit ich weiß, deshalb auch nicht rentenversichern, wenn Du nicht willst.

      Reply
  • Uglyhour 7. Februar 2017, 06:10

    Hey ho,

    Ich lege mit einen Kumpel zusammen auf, also ein Dj Duo.
    Müssen wir dann gemeinsam ein Gewerbeschein beantragen?
    Kann ich mit meinen Soloprojekt auch alles über dieses dann abrechen,
    oder brauche ich dann noch einen extra? Zusätzlich bekomme ich derzeit Hartz4,
    wie ist das da geregelt?

    Reply
    • Tobias Laemmle 7. Februar 2017, 07:38

      Das kommt darauf an, wer die Rechnung stellt.

      Wenn ihr gemeinsam eine Gage bekommt, die ihr dann teilt, dann macht es Sinn gemeinsam eine Rechnung zu stellen. Dafür müsstet ihr aber auch ein gemeinsames Gewerbe wie z.B. eine GbR haben.

      Du kannst auch alles über dich abrechnen, aber dann musst Du auch den ganzen Betrag versteuern.

      Reply
  • Tobi 30. Januar 2017, 19:29

    Hey,
    verstehe ich das richtig? Ich muss alle drei Bedingungen erfüllen, damit ich ein Gewerbe anmelden muss?
    1) du spielst auf Öffentlichen Veranstaltung (keine Privatpartys)
    2) du bekommst DJ Gagen für’s Auflegen (nicht umsonst)
    3) du hast regelmäßig Gigs (mehr als 1 Mal pro Jahr)
    Die erste erfülle ich nämlich definitiv nicht, da ich nur privat mit begrenztem Gästekreis spiele. Die zweite Bedingung erfülle ich und die dritte so semi (ca. 6 Ggis).
    Hätte ich demnach gar kein Gewerbe anmelden müssen und mir die letzten Jahre richtig Geld sparen können???
    Gruß
    Tobi

    Reply
    • Tobias Laemmle 30. Januar 2017, 21:18

      Hey Tobi, die Frage ist halt, wie Du ohne ein Gewerbe deine 6 Gigs/Jahr abrechnest. Du darfst ja ohne Gewerbe auch keine Rechnungen stellen.

      Was ich damit sagen will, wenn Du Kohle für deine Privatparties bekommst, dann solltest Du diese Einnahmen auch angeben.

      Reply
  • Andreas 29. August 2016, 14:34

    Hey Tobander,
    super Artikel! Wie sieht sieht es eigentlich mit den Versicherungen aus?Bei der Krankenkasse ist es für mich als Student noch übersichtlich, aber bei der Rentenversicherung ist mir offen, ob man als DJ dazu verpflichtet wäre.

    Liebe Grüße und danke!

    Reply
    • Tobias Laemmle 30. August 2016, 06:55

      Soweit ich weiß, zählst Du als DJ nicht zu den Künstlern (Musiker, Komponist, Sänger, etc.) und musst dich deshalb nicht rentenversichern, wenn Du nicht willst.

      Reply
  • Melanie 29. August 2016, 10:10

    Weißt du wie es mit Ansetzen eines Arbeitszimmers aussieht?

    Reply
    • Tobias Laemmle 29. August 2016, 12:49

      Das wird schwierig als DJ. Damit Du ein Arbeitszimmer absetzen kannst, musst Du dort auch eine Tätigkeiten ausüben, mit der Du hauptsächlich dein Geld verdienst.

      Als DJ verdienst Du aber normal dein Geld ja bei Gigs. Wenn Du in dem Zimmer Tracks produzieren würdest, dann würde es wohl absetzbar sein.

      Reply
  • Ricardo 17. Juni 2016, 10:27

    suche dj technik
    dj mit machen in viva
    und cds vertrag

    Reply
  • Gambusch 14. Juni 2016, 20:38

    Halllo,
    wie sieht es aus wenn ich nicht über meine 17,5 komme aber durch meinen Hauptjob die höchstgrenze überschreite ? Kann bzw muss ich dann meine Sachen absetzen?

    Reply
    • Tobias Laemmle 15. Juni 2016, 05:52

      Hallo Nadja,

      Beide Einkommen werden zusammengerechnet und der Gesamtbetrag versteuert. Diesen kannst Du natürlich verringern, indem Du Kosten, die mit dem Auflegen zu tun haben, absetzt. Also Musik, Equipment, Fahrtkosten, etc.
      Müssen tust Du das aber nicht 😉

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Michael 5. April 2016, 07:49

    Hallo Thomas,

    erstmal vielen Dank für dein spitzen Tutorial. Es hat mir bisher wirklich sehr geholfen. Mir ist aber immer noch nicht ganz klar, ob ich jetzt in meiner Steuererklärung auch genau die gleiche Rechnung (Einnahmen, Ausgaben) machen muss, wenn ich unter dem 17.xxx€ Umsatzlimit komme? Kann ich dann genauso Laptop und co absetzen?

    Beste Grüße
    Michael

    Reply
    • Tobias Laemmle 5. April 2016, 08:54

      Hallo Michael,

      also wenn du unter 17.500€ an Gagen pro jahr bekommen hast und auch sonst keine Einnahmen hast oder Gehälter bekommst, must Du keine Steuern bezahlen. Somit bringt es auch nichts etwas abzusetzen.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • DJ Chris le Kay 10. Februar 2016, 19:01

    Eine schöne Auflistung, die du hier zusammengeschrieben hast. Leider verstehen viele Anfänger bzw. auch langjährige „Hobby DJs“ eine Kosten- Nutzenrechnung nicht.

    Reply
    • Tobias Laemmle 11. Februar 2016, 09:42

      Danke.

      Ja, ich hoffe es hilft denjenigen, die Probleme damit haben. Darum habe ich ja noch ein paar praktische Beispiele als Download hinzugefügt.

      Gruß,
      Tobi

      Reply
  • Thomas 13. Oktober 2015, 15:52

    Hi Tobander,

    wie ist es eigentlich mit Equipment welches man sich vor der Gewerbeanmeldung beschafft hat, kann man dies auch absetzen?
    Habe mein komplettes Equipment 2014 gekauft und hatte es erst nur als Hobby gedacht. Nun bin ich aber soweit, dass ich auch in Clubs auflege und ein Gewerbe 2015 angemeldet habe.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das Equipment trotzdem absetzen kann, oder das Datum auf der Rechnung zählt??

    Danke im Voraus.

    Gruß Thomas

    Reply
    • Tobias Laemmle 13. Oktober 2015, 18:47

      Hey Thomas,

      du musst das Equipment schon ab dem Kaufdatum abschreiben (so wie in der Excelvorlage), aber den Restwert kannst du jetzt schon noch absetzen.

      Also angenommen du hast dir im Januar 2014 einen Controller für 1.000€ gekauft. Den schreibst du über 3 Jahre ab. Also 333€ in 2014, 333€ in 2015 und 333€ in 2016.

      Verstehst, was ich meine?

      Gruß,
      Tobi

      Reply

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